Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Lübz 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Lübz liegt bei 14 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 80 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 7 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Lübz entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 14 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 14 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Lübz wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 08.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Lübz werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 14 | 0.0 % | 7 | 80 |
| Gewerbe | 10 | 0.0 % | 8 | 10 |
| Landwirtschaft | 1,8 | 4.7 % | 1,05 | 2,4 |
| Forstwirtschaft | 0,34 | 6.3 % | 0,34 | 0,34 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Lübz (2001-2026)
Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Lübz liegt aktuell bei 14 €/m² und verzeichnet damit keine Veränderung gegenüber dem Vorjahr 2024. Im Jahr 2024 war noch ein Anstieg um 1 €/m² beziehungsweise 7,7 % zu verzeichnen gewesen.
Die Entwicklung der letzten fünf Jahre zeigt ein uneinheitliches Bild mit moderaten Schwankungen. Nach einer längeren Stagnationsphase von 2018 bis 2020 bei 13 €/m² folgte 2021 ein Anstieg auf 14 €/m². Bemerkenswert ist der temporäre Rückgang im Jahr 2022 auf 13 €/m², was einem Minus von 7,1 % entspricht. Dieser Rücksetzer wurde jedoch bereits 2024 wieder ausgeglichen.
Über den Gesamtzeitraum seit dem Jahr 2000 entwickelten sich die Bodenrichtwerte von ursprünglich 5 €/m² auf das aktuelle Niveau, was einer Gesamtsteigerung von 180 % entspricht. Besonders auffällig sind dabei der sprunghafte Anstieg um 40 % im Jahr 2003 sowie der deutliche Zuwachs um 20 % im Jahr 2017. Die Jahre 2008 bis 2014 waren geprägt von wiederkehrenden Schwankungen zwischen 8 €/m² und 9 €/m², bevor ab 2015 eine stabilere Aufwärtsentwicklung einsetzte.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 14 €/m² | 7.7 % |
| 2022 | 13 €/m² | -7.1 % |
| 2023 | 13 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 14 €/m² | 7.7 % |
| 2025 | 14 €/m² | 0.0 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Mecklenburg-Vorpommern.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Goldberg | 11 | 0.0 % | 12.9 |
| Plau am See | 28 | 0.0 % | 14.5 |
| Ganzlin | 9 | 0.0 % | 15.4 |
| Ruhner Berge | 9 | 0.0 % | 16.5 |
| Domsühl | 11 | 0.0 % | 18.4 |
| Dobbertin | 10 | 0.0 % | 19.6 |
| Meyenburg | 7 | 0.0 % | 22.0 |
| Putlitz | 5 | 0.0 % | 22.3 |
| Fünfseen | 13 | 8.3 % | 23.1 |
| Spornitz | 18 | 0.0 % | 23.8 |
| Lewitzrand | 18 | 0.0 % | 24.6 |
| Malchow | 18 | 5.9 % | 24.8 |
| Dabel | 18 | 0.0 % | 25.2 |
| Parchim | 28 | 0.0 % | 25.9 |
| Krakow am See | 28 | 0.0 % | 26.2 |
Sind die Grundstückspreise in Lübz mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Lübz sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Lübz gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Lübz kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Lübz gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Lübz?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Lübz zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Mecklenburg-Vorpommern können Sie über BORIS MV, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS MV.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Lübz
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Lübz:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Pulitzer Straße 25
19370 Parchim
Website:
https://www.kreis-lup.de/leben-im-landkreis/bauen-wohnen/grundstuecksmarktE-Mail:
jana.grossmann@kreis-lup.deTelefon:
03871-722 6100Fax:
03871-72277 6100Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ludwigslust-Parchim.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
