Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Warin 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Warin liegt bei 29 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 95 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 9 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Warin entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 29 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 29 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Warin wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 08.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Warin werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 29 | 0.0 % | 9 | 95 |
| Gewerbe | 20 | 0.0 % | 20 | 20 |
| Landwirtschaft | 2,02 | 0.0 % | 1 | 2,9 |
| Forstwirtschaft | 0,29 | -58.6 % | 0,29 | 0,34 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Warin (2001-2026)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Warin beträgt 29 €/m² und blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 0,0 % Veränderung. Nach dem Anstieg um 7,4 % im Jahr 2024 zeigt sich damit eine Stabilisierung auf dem erreichten Niveau.
Besonders auffällig ist die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, in der die Bodenrichtwerte von 22 €/m² auf 30 €/m² anstiegen - ein Zuwachs von 36,4 % innerhalb von fünf Jahren. Den stärksten Einzelanstieg verzeichnete das Jahr 2017 mit 13,6 %, gefolgt von 2016 mit 10,0 %. Diese Phase markiert die dynamischste Wertentwicklung im gesamten Betrachtungszeitraum.
Eine bemerkenswerte Unterbrechung dieser Aufwärtsentwicklung stellte das Jahr 2022 dar, als die Bodenrichtwerte um 10,0 % auf 27 €/m² zurückgingen - der stärkste Rückgang seit 2001. Nach einer Stagnation 2023 erfolgte 2024 wieder eine Erholung auf das aktuelle Niveau von 29 €/m². Über den gesamten Zeitraum von 2000 bis 2025 entwickelten sich die Bodenrichtwerte von 11 €/m² auf 29 €/m², was einer Gesamtsteigerung von 163,6 % entspricht.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 30 €/m² | 7.1 % |
| 2022 | 27 €/m² | -10.0 % |
| 2023 | 27 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 29 €/m² | 7.4 % |
| 2025 | 29 €/m² | 0.0 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Mecklenburg-Vorpommern.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Neukloster | 29 | 0.0 % | 9.1 |
| Brüel | 14 | 0.0 % | 9.8 |
| Zurow | 27 | 0.0 % | 9.9 |
| Bernitt | 20 | 0.0 % | 10.7 |
| Lübow | 28 | 3.7 % | 14.1 |
| Tarnow | 27 | 0.0 % | 15.2 |
| Dobin am See | 50 | 0.0 % | 15.3 |
| Jürgenshagen | 28 | 0.0 % | 15.9 |
| Bützow | 33 | 0.0 % | 16.3 |
| Sternberg | 18 | 0.0 % | 16.4 |
| Hornstorf | 58 | 0.0 % | 17.7 |
| Dorf Mecklenburg | 49 | 0.0 % | 18.4 |
| Dabel | 18 | 0.0 % | 18.6 |
| Neuburg | 28 | 0.0 % | 18.7 |
| Bad Kleinen | 34 | 0.0 % | 19.6 |
Sind die Grundstückspreise in Warin mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Warin sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Warin gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Warin kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Warin gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Warin?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Warin zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Mecklenburg-Vorpommern können Sie über BORIS MV, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS MV.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Warin
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Warin:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Nordwestmecklenburg
Rostocker Straße 76
23970 Wismar
Website:
https://www.nordwestmecklenburg.de/de/grundsteucksmarkt.htmlE-Mail:
H.Daschke@nordwestmecklenburg.deTelefon:
03841-3040 6270Fax:
03841-3040 86270Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Nordwestmecklenburg.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
