Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Springe 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Springe? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Springe finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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10 min.
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19.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Springe liegt bei 110 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 270 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 15 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Springe entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 110 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 110 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Springe wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 02.02.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Springe werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung1100.0 %15270
Gewerbe460.0 %3584
Landwirtschaft52.0 %1,68,6
Forstwirtschaft0,650.0 %0,550,7

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Springe (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Springe liegt im Jahr 2026 bei 110 €/m² und zeigt damit eine Stagnation gegenüber dem Vorjahr 2025. Nach der Steigerung um 4,8 % im Jahr 2025, bei der der Wert von 105 €/m² auf 110 €/m² kletterte, verharrt der Bodenrichtwert nun auf diesem Niveau.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2026 zeigt sich eine deutliche Aufwärtsentwicklung von ursprünglich 41 €/m² auf aktuell 110 €/m², was einem Gesamtanstieg von 168,3 % entspricht. Besonders markant war die Entwicklung zwischen 2016 und 2018, als die Bodenrichtwerte innerhalb von zwei Jahren von 86 €/m² auf 104 €/m² anstiegen – ein Zuwachs von 20,9 %. Der stärkste Jahresanstieg erfolgte 2017 mit 11,6 %, gefolgt von 2003 mit einem Sprung um 25,0 % von 44 €/m² auf 55 €/m².

In den letzten fünf Jahren zeigt sich eine volatile Entwicklung: Nach dem Höchststand von 117 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein deutlicher Rückgang um 9,4 % auf 106 €/m², der damit die stärkste Abwärtsbewegung im gesamten Betrachtungszeitraum darstellt. Die Jahre 2023 und 2024 waren von weiterer Schwäche geprägt, bevor 2025 wieder eine Erholung einsetzte. Die aktuelle Seitwärtsbewegung auf 110 €/m² liegt damit weiterhin unter dem Spitzenwert von 2021.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2022106 €/m²-9.4 %
2023106 €/m²0.0 %
2024105 €/m²-0.9 %
2025110 €/m²4.8 %
2026110 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Niedersachsen.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Wennigsen (Deister)1250.0 %7.7
Elze883.5 %10.5
Pattensen1500.0 %11.0
Coppenbrügge170.0 %12.0
Bad Münder am Deister500.0 %12.4
Nordstemmen955.6 %12.5
Ronnenberg2404.3 %12.9
Hemmingen (Niedersachsen)155-3.1 %13.6
Gehrden2156.4 %14.3
Salzhemmendorf307.1 %14.4
Eime264.0 %15.7
Sarstedt1756.1 %17.0
Barsinghausen1805.9 %17.1
Lauenau580.0 %17.5
Gronau (Leine)550.0 %18.1

Sind die Grundstückspreise in Springe mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Springe sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Springe gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Springe kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Springe gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Springe?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Springe zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Niedersachsen können Sie über BORIS Niedersachsen, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Niedersachsen.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Springe

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Springe:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Region Hannover.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Springe erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Niedersachsen nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Region Hannover anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Springe werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Region Hannover festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Springes. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 02.02.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Springe sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Region Hannover hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Springe werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Springe wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Springe wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Springe befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen