Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Steimel 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Steimel? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Steimel finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
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28.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Steimel liegt bei 67 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 11,7% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 90 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 40 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Steimel entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 67 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 7 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 60 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 11,7%.

Die Bodenrichtwerte für Steimel wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Steimel werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung6711.7 %4090
Landwirtschaft0,9810.1 %0,81,3
Forstwirtschaft0,4826.3 %0,450,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Steimel (2001-2026)

Der Bodenrichtwert in Steimel liegt im Jahr 2026 bei 67 €/m² und verzeichnet damit gegenüber dem Vorjahr 2024 einen Anstieg um 7 €/m², was einer Steigerung von 11,7 % entspricht. Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2026 hat sich der durchschnittliche Bodenrichtwert von ursprünglich 22 €/m² auf mehr als das Dreifache entwickelt.

Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2015 und 2021, als der Wert kontinuierlich von 43 €/m² auf 64 €/m² kletterte. Den stärksten Einzelanstieg verzeichnete das Jahr 2003 mit einer Zunahme von 25,0 % auf 30 €/m². Eine auffällige Unterbrechung dieser langfristigen Aufwärtsbewegung zeigt sich im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert um 10,9 % auf 57 €/m² zurückging – der stärkste Rückgang im gesamten Zeitraum.

In der jüngeren Vergangenheit präsentiert sich die Entwicklung wechselhaft: Nach der deutlichen Korrektur 2022 und einer Stagnation 2023 setzte ab 2024 wieder eine Erholungsbewegung ein. Die aktuellen Zuwachsraten erreichen mit 11,7 % im Jahr 2026 wieder ein zweistelliges Niveau, wie es zuletzt 2017 zu beobachten war. Auch die Phase 2008 bis 2009 war durch temporäre Rückgänge gekennzeichnet, allerdings in deutlich geringerem Ausmaß als 2022.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202164 €/m²8.5 %
202257 €/m²-10.9 %
202357 €/m²0.0 %
202460 €/m²5.3 %
202667 €/m²11.7 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Puderbach990.0 %2.5
Raubach810.0 %5.1
Dürrholz670.0 %5.3
Neitersen590.0 %6.5
Altenkirchen (Westerwald)1090.0 %7.6
Flammersfeld800.0 %8.0
Dierdorf1070.0 %8.0
Horhausen (Westerwald)1360.0 %8.2
Dernbach (Neuwied)850.0 %8.4
Urbach (Westerwald)810.0 %8.5
Herschbach1130.0 %9.6
Marienrachdorf790.0 %9.8
Mammelzen630.0 %9.9
Oberhonnefeld-Gierend1140.0 %10.4
Weyerbusch970.0 %10.9

Sind die Grundstückspreise in Steimel mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Steimel sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Steimel gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Steimel kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Steimel gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Steimel?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Steimel zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Steimel

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Steimel:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus

Jahnstraße 5

56457 Westerburg

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

ga.wwt@vermkv.rlp.de

Telefon:

02663 9165-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Steimel erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Neuwied anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Steimel werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Neuwied festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Steimels. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Steimel sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Neuwied hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Steimel werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Steimel wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Steimel wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Steimel befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen