Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Ortrand 2025
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Ortrand liegt bei 20 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 70 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 8 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2025 für Ortrand entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 20 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 20 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Ortrand wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 03.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Ortrand werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 20 | 0.0 % | 8 | 70 |
| Gewerbe | 7 | 0.0 % | 6 | 8 |
| Landwirtschaft | 0,63 | 5.0 % | 0,6 | 0,99 |
| Forstwirtschaft | 0,21 | -65.0 % | 0,21 | 0,33 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Ortrand (2001-2025)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Ortrand beträgt 20 €/m² und blieb damit gegenüber dem Vorjahr unverändert. Nach dem Anstieg um 5,3 Prozent im Jahr 2024 zeigt sich die Entwicklung nun wieder stabil.
Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2025 verzeichnete Ortrand eine kontinuierliche Wertsteigerung von 7 €/m² auf 20 €/m², was einer Gesamtsteigerung von 185,7 Prozent entspricht. Besonders auffällig war die frühe Wachstumsphase zwischen 2002 und 2007, in der die Bodenrichtwerte von 8 €/m² auf 13 €/m² kletterten. Den stärksten Einzelanstieg verzeichnete das Jahr 2003 mit einem Sprung um 25,0 Prozent auf 10 €/m².
In den letzten fünf Jahren zeigt sich eine volatile Entwicklung mit deutlichen Schwankungen. Nach dem Höchststand von 21 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein markanter Rückgang um 9,5 Prozent auf 19 €/m² - der stärkste Rückgang seit 2008. Die Jahre 2022 und 2023 blieben stabil bei 19 €/m², bevor 2024 wieder eine Erholung auf das aktuelle Niveau von 20 €/m² einsetzte. Bemerkenswert ist auch die längere Stagnationsphase zwischen 2008 und 2012, in der die Werte vier Jahre lang konstant bei 12 €/m² verharrten.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 21 €/m² | 10.5 % |
| 2022 | 19 €/m² | -9.5 % |
| 2023 | 19 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 20 €/m² | 5.3 % |
| 2025 | 20 €/m² | 0.0 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Brandenburg.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Großkmehlen | 11 | 0.0 % | 3.6 |
| Ruhland | 10 | 0.0 % | 8.7 |
| Hirschfeld (Brandenburg) | 9 | 0.0 % | 9.9 |
| Gröden | 9 | 0.0 % | 13.0 |
| Schwarzheide | 9 | 0.0 % | 13.2 |
| Lauchhammer | 12 | 0.0 % | 13.9 |
| Plessa | 4 | 0.0 % | 14.2 |
| Elsterwerda | 9 | 0.0 % | 19.4 |
| Hohenleipisch | 4 | 0.0 % | 19.9 |
| Schipkau | 10 | 0.0 % | 20.0 |
| Röderland | 5 | 0.0 % | 22.4 |
| Finsterwalde | 8 | 0.0 % | 22.4 |
Sind die Grundstückspreise in Ortrand mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Ortrand sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Ortrand gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2025 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2024.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Ortrand kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Ortrand gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Ortrand?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Ortrand zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Brandenburg können Sie über BORIS Brandenburg, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Brandenburg.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Ortrand
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Ortrand:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus
Website:
https://gutachterausschuss.brandenburg.de/gaa/de/kontakt/E-Mail:
gaa-spn-osl@lkspn.deTelefon:
0355 4991 2247Fax:
0355 4991 2111Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Oberspreewald-Lausitz.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
