Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Ortrand 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Ortrand liegt bei 20 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 70 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 8 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Ortrand entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 20 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 20 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Ortrand wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 03.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Ortrand werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 20 | 0.0 % | 8 | 70 |
| Gewerbe | 7 | 0.0 % | 6 | 8 |
| Landwirtschaft | 0,63 | 5.0 % | 0,6 | 0,99 |
| Forstwirtschaft | 0,21 | -65.0 % | 0,21 | 0,33 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Ortrand (2001-2026)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Ortrand beträgt 20 €/m² und blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Nach dem Anstieg von 5,3 % im Jahr 2024 zeigt sich damit eine Stabilisierung auf dem erreichten Niveau.
Besonders auffällig ist die Entwicklung zwischen 2021 und 2023: Nach einem deutlichen Sprung um 10,5 % auf 21 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein ungewöhnlicher Rückgang um 9,5 % auf 19 €/m². Diese Schwankung stellte eine der markantesten Bewegungen der letzten Jahre dar, bevor sich der Wert 2023 stabilisierte und 2024 moderat auf das aktuelle Niveau anstieg.
Über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2025 zeigt sich eine Entwicklung von 7 €/m² auf 20 €/m², was einer Gesamtsteigerung von 185,7 % entspricht. Besonders dynamisch verlief die Anfangsphase zwischen 2002 und 2007 mit kontinuierlichen Anstiegen, während die Jahre 2008 bis 2012 von Stagnation geprägt waren. Die stärkste Einzelveränderung verzeichnete das Jahr 2003 mit einem Anstieg um 25,0 %, gefolgt von den Jahren 2002 und 2017 mit Zuwächsen von 14,3 % beziehungsweise 13,3 %.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 21 €/m² | 10.5 % |
| 2022 | 19 €/m² | -9.5 % |
| 2023 | 19 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 20 €/m² | 5.3 % |
| 2025 | 20 €/m² | 0.0 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Brandenburg.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Großkmehlen | 11 | 0.0 % | 3.6 |
| Ruhland | 10 | 0.0 % | 8.7 |
| Hirschfeld (Brandenburg) | 9 | 0.0 % | 9.9 |
| Gröden | 9 | 0.0 % | 13.0 |
| Schwarzheide | 9 | 0.0 % | 13.2 |
| Lauchhammer | 12 | 0.0 % | 13.9 |
| Plessa | 4 | 0.0 % | 14.2 |
| Elsterwerda | 9 | 0.0 % | 19.4 |
| Hohenleipisch | 4 | 0.0 % | 19.9 |
| Schipkau | 10 | 0.0 % | 20.0 |
| Röderland | 5 | 0.0 % | 22.4 |
| Finsterwalde | 8 | 0.0 % | 22.4 |
Sind die Grundstückspreise in Ortrand mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Ortrand sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Ortrand gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Ortrand kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Ortrand gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Ortrand?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Ortrand zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Brandenburg können Sie über BORIS Brandenburg, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Brandenburg.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Ortrand
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Ortrand:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus
Website:
https://gutachterausschuss.brandenburg.de/gaa/de/kontakt/E-Mail:
gaa-spn-osl@lkspn.deTelefon:
0355 4991 2247Fax:
0355 4991 2111Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Oberspreewald-Lausitz.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
