Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Willstätt 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Willstätt? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Willstätt finden Sie im Folgenden.
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16.02.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Willstätt liegt bei 77 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 235 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 32 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Willstätt entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 77 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 77 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Willstätt wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Willstätt werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung770.0 %32235
Gewerbe450.0 %3550
Landwirtschaft1,754.2 %15
Forstwirtschaft10.0 %0,81

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Willstätt (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Willstätt liegt bei 77 €/m² und blieb damit im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 0,0 %. Diese Stagnation setzt die bereits 2023 eingetretene Stabilisierung nach einem deutlichen Rückgang fort.

Besonders auffällig ist die Entwicklung zwischen 2021 und 2022, als der Bodenrichtwert von seinem bisherigen Höchststand von 82 €/m² um 8 €/m² auf 74 €/m² fiel, was einer Reduzierung von 9,8 % entspricht. Diese Korrektur beendete eine mehrjährige Wachstumsphase, die 2016 mit einem Anstieg von 9,1 % begonnen hatte und 2017 mit einem Zuwachs von 11,7 % ihren Höhepunkt erreichte. In diesem Zeitraum stieg der Wert von 55 €/m² auf den Rekordwert von 82 €/m².

Über den gesamten Betrachtungszeitraum seit 2000 zeigt sich eine deutliche Wertsteigerung von ursprünglich 29 €/m² auf aktuell 77 €/m², was einer Gesamtsteigerung von 165,5 % entspricht. Dabei war die Phase von 2002 bis 2007 durch kontinuierliches Wachstum geprägt, unterbrochen nur von einem temporären Rückgang 2008 und 2009 während der Finanzkrise. Nach einer stabilen Phase zwischen 2010 und 2015 mit moderaten Steigerungen folgte der bereits erwähnte starke Aufschwung bis 2021.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202182 €/m²7.9 %
202274 €/m²-9.8 %
202374 €/m²0.0 %
202477 €/m²4.1 %
202577 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Kehl840.0 %4.8
Schutterwald2703.8 %9.2
Neuried (Baden)260.0 %9.5
Offenburg183-1.1 %11.5
Appenweier781.3 %12.3
Meißenheim270.0 %14.8
Hohberg1190.8 %15.1
Ortenberg (Baden)1571.3 %15.1
Rheinau1010.0 %16.1
Renchen8017.6 %16.4
Durbach1330.0 %16.8
Ohlsbach1400.0 %17.4
Oberkirch1167.4 %18.4
Friesenheim422.4 %18.5
Berghaupten960.0 %19.1

Sind die Grundstückspreise in Willstätt mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Willstätt sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Willstätt gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Willstätt kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Willstätt gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Willstätt?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Willstätt zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Willstätt

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Willstätt:

Adresse:

Gutachterausschuss Kehl-Appenweier-Willstätt

Rathausplatz 3

77694 Kehl

Website:

www.kehl.de

E-Mail:

gutachterausschuss-kaw@stadt-kehl.de

Telefon:

07851 88-4503

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss Kehl-Appenweier-Willstätt.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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