Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Sukow 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Sukow? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Sukow finden Sie im Folgenden.
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19.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Sukow liegt bei 42 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 100 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 9 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Sukow entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 42 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 42 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Sukow wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 08.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Sukow werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung420.0 %9100
Landwirtschaft1,53.4 %1,052,85
Forstwirtschaft0,346.3 %0,340,34

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Sukow (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Sukow liegt bei 42 €/m² und zeigt sich damit unverändert gegenüber dem Vorjahr 2024. Nach dem kontinuierlichen Wachstum der vergangenen Jahre markiert dies eine Phase der Stabilisierung auf dem erreichten Niveau.

Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt ein charakteristisches Muster mit deutlichen Schwankungen. Besonders auffällig ist der Rückgang um 9,1 Prozent im Jahr 2022 von 44 auf 40 €/m², der den stärksten Einbruch seit der Finanzkrise 2008 darstellt. Nach diesem Tiefpunkt erfolgte 2024 eine moderate Erholung um 5,0 Prozent auf 42 €/m², wobei das Vorkrisenniveau von 44 €/m² aus dem Jahr 2021 noch nicht wieder erreicht wurde.

Über den Gesamtzeitraum seit 2000 zeigt sich eine bemerkenswerte Entwicklung mit einer Steigerung um 180 Prozent von ursprünglich 15 €/m² auf das aktuelle Niveau. Besonders markant war der Sprung um 31,2 Prozent im Jahr 2003, als der Wert von 16 auf 21 €/m² anstieg. Die dynamischste Wachstumsphase ereignete sich zwischen 2016 und 2021, in der die Bodenrichtwerte von 32 auf 44 €/m² kletterten - ein Anstieg um 37,5 Prozent in nur fünf Jahren. Der zwischenzeitliche Höchststand von 44 €/m² wurde 2021 erreicht, bevor die aktuelle Konsolidierungsphase einsetzte.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202144 €/m²7.3 %
202240 €/m²-9.1 %
202340 €/m²0.0 %
202442 €/m²5.0 %
202542 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Mecklenburg-Vorpommern.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Plate721.4 %2.9
Raben Steinfeld690.0 %5.5
Pinnow (Schwerin)840.0 %5.8
Crivitz200.0 %6.3
Banzkow400.0 %7.5
Lewitzrand180.0 %11.5
Schwerin780.0 %12.2
Leezen (Mecklenburg)5723.9 %12.7
Parchim280.0 %13.9
Pampow1030.0 %14.2
Klein Rogahn1000.0 %15.0
Domsühl110.0 %16.0
Rastow230.0 %16.3
Stralendorf600.0 %17.0
Wittenförden760.0 %18.1

Sind die Grundstückspreise in Sukow mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Sukow sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Sukow gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Sukow kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Sukow gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Sukow?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Sukow zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Mecklenburg-Vorpommern können Sie über BORIS MV, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS MV.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sukow

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Sukow:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Pulitzer Straße 25

19370 Parchim

Website:

https://www.kreis-lup.de/leben-im-landkreis/bauen-wohnen/grundstuecksmarkt

E-Mail:

jana.grossmann@kreis-lup.de

Telefon:

03871-722 6100

Fax:

03871-72277 6100

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ludwigslust-Parchim.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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