Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Oldenburg Etzhorn 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Oldenburg-Etzhorn? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Oldenburg-Etzhorn finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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FolderDSGVO-konform
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26.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Oldenburg-Etzhorn liegt bei 340 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 430 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 70 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Aktuelle Bodenrichtwerte für Oldenburg-Etzhorn 2026

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 340 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 340 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Oldenburg-Etzhorn wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 02.02.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Oldenburg werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung3400.0 %70430
Gewerbe480.0 %4055
Landwirtschaft3,50.0 %1,75,5
Forstwirtschaft0,750.0 %0,750,75

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Oldenburg-Etzhorn (2001-2026)

Der Bodenrichtwert in Oldenburg-Etzhorn liegt aktuell bei 340 €/m². Gegenüber dem Vorjahr ist er unverändert (0,0 %), nachdem er 2025 noch um 13 €/m² beziehungsweise 4,0 % gestiegen war. Über den Gesamtzeitraum seit 2000 hat sich der Wert von 129 €/m² auf 340 €/m² erhöht, was einem Zuwachs von rund 163,6 % entspricht.

Die stärkste Aufwärtsbewegung fiel in die frühen 2000er Jahre: Von 2002 bis 2003 stieg der Bodenrichtwert um 33 €/m² beziehungsweise 24,1 % von 137 auf 170 €/m². Bis 2007 setzte sich der Anstieg auf 228 €/m² fort. Es folgte eine Phase leichter Rückgänge bis auf 207 €/m² im Jahr 2009, danach bewegte sich der Wert bis 2012 mit geringen Schwankungen zwischen 218 und 220 €/m² seitwärts.

In den Jahren 2016 bis 2018 verzeichnete Etzhorn mit Zuwächsen von 8,6 %, 12,0 % und 8,1 % erneut einen kräftigen Anstieg von 245 auf 322 €/m². Der Höchststand wurde 2021 mit 362 €/m² erreicht (+7,1 % gegenüber dem Vorjahr). 2022 folgte mit -9,4 % beziehungsweise -34 €/m² der stärkste Rückgang des gesamten Zeitraums auf 328 €/m². In den Jahren 2023 und 2024 blieb der Wert nahezu konstant bei 328 beziehungsweise 327 €/m², bevor er 2025 auf 340 €/m² anstieg. Der aktuelle Wert liegt damit rund 6,1 % unter dem Höchststand von 2021.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2022328 €/m²-9.4 %
2023328 €/m²0.0 %
2024327 €/m²-0.3 %
2025340 €/m²4.0 %
2026340 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Oldenburg

Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Oldenburg.
Stadtteil⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Ofenerdiek3500.0 %2.0
Ohmstede3600.0 %2.3
Nadorst3500.0 %2.4
Bornhorst1260.0 %3.2
Alexandersfeld3360.0 %3.3
Bürgerfelde3950.0 %3.4
Ehnernviertel4730.0 %3.9
Bürgeresch4330.0 %4.1
Donnerschwee3800.0 %4.2
Dietrichsfeld3810.0 %4.5

Sind die Grundstückspreise in Oldenburg-Etzhorn mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Oldenburg-Etzhorn sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Oldenburg-Etzhorn gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Oldenburg-Etzhorn kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Oldenburg-Etzhorn gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Oldenburg-Etzhorn

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Oldenburg zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Niedersachsen können Sie über BORIS Niedersachsen, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Niedersachsen.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Oldenburg

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Oldenburg:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Oldenburg.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Oldenburg Etzhorn

Die Bodenrichtwerte für Oldenburg erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Niedersachsen nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Oldenburg anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Oldenburg werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Oldenburg festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Oldenburgs. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 02.02.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Oldenburg sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Oldenburg hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Oldenburg werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Oldenburg wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Oldenburg wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Oldenburg befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen