Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Oldenburg Bürgerfelde 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Oldenburg-Bürgerfelde liegt bei 395 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 500 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 125 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Oldenburg-Bürgerfelde 2026
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 395 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 395 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Oldenburg-Bürgerfelde wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 02.02.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Oldenburg werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 395 | 0.0 % | 125 | 500 |
| Landwirtschaft | 4,5 | 0.0 % | 3,5 | 5,5 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Oldenburg-Bürgerfelde (2001-2026)
Der Bodenrichtwert in Oldenburg-Bürgerfelde liegt aktuell bei 395 €/m² und blieb damit gegenüber dem Vorjahr unverändert (0,0 %). Über den gesamten Zeitraum seit 2000 hat sich der Wert von 150 €/m² auf 395 €/m² mehr als verdoppelt, was einem Zuwachs von rund 163 % entspricht.
Die stärkste Aufwärtsbewegung fällt in die Jahre 2016 bis 2021, in denen der Bodenrichtwert von 285 €/m² (2015) auf den Höchststand von 421 €/m² (2021) stieg. Besonders kräftig waren die Anstiege 2016 mit 8,8 %, 2017 mit 11,6 % und 2021 mit 7,1 %. Zuvor verzeichnete bereits 2003 mit 23,9 % (von 159 auf 197 €/m²) den größten prozentualen Sprung im gesamten Betrachtungszeitraum.
Nach dem Höchststand von 2021 sank der Wert 2022 um 40 €/m² beziehungsweise 9,5 % auf 381 €/m². Dies ist der stärkste Rückgang der Zeitreihe, deutlich über den Rückgängen von 2008 (-6,0 %) und 2009 (-3,6 %). Nach einer Seitwärtsphase 2023 (381 €/m²) und einem leichten Minus 2024 (379 €/m², -0,5 %) erholte sich der Wert 2025 mit 4,2 % auf 395 €/m² und blieb 2026 stabil. Das Niveau von 2021 wurde damit noch nicht wieder erreicht.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2022 | 381 €/m² | -9.5 % |
| 2023 | 381 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 379 €/m² | -0.5 % |
| 2025 | 395 €/m² | 4.2 % |
| 2026 | 395 €/m² | 0.0 % |

Bodenrichtwerte nach Postleitzahl
| PLZ | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| 26121 | 385 | 0.0 % | 125 | 500 |
| 26127 | 380 | 0.0 % | 125 | 500 |
In Oldenburg-Bürgerfelde liegen die Bodenrichtwerte in den beiden Postleitzahlgebieten nahezu gleichauf. Im Gebiet 26121 beträgt der durchschnittliche Wert 385 €/m², im Gebiet 26127 380 €/m². Der Unterschied von 5 €/m² entspricht rund 1,3 Prozent und ist damit gering. Beide Gebiete verzeichnen gegenüber dem Vorjahr keine Veränderung (0,0 %), sodass das Preisniveau stabil geblieben ist.
Deutlich größer als der Abstand zwischen den Gebieten ist die Spanne innerhalb der einzelnen Gebiete. In beiden Postleitzahlgebieten reichen die Bodenrichtwerte von 125 €/m² bis 500 €/m². Das Maximum liegt damit rund das Vierfache über dem Minimum und fast 30 Prozent über dem jeweiligen Durchschnitt. Der Durchschnittswert verdeckt somit erhebliche lagebedingte Unterschiede innerhalb Bürgerfeldes.
Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Oldenburg
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Oldenburg.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Dietrichsfeld | 381 | 0.0 % | 1.2 |
| Nadorst | 350 | 0.0 % | 1.2 |
| Ehnernviertel | 473 | 0.0 % | 1.3 |
| Ziegelhof | 422 | 0.0 % | 1.7 |
| Bürgeresch | 433 | 0.0 % | 2.0 |
| Alexandersfeld | 336 | 0.0 % | 2.0 |
| Rauhehorst | 300 | 0.0 % | 2.2 |
| Ofenerdiek | 350 | 0.0 % | 2.4 |
| Haarentor | 414 | 0.0 % | 2.6 |
| Haarenesch | 600 | 0.0 % | 2.6 |
Sind die Grundstückspreise in Oldenburg-Bürgerfelde mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Oldenburg-Bürgerfelde sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Oldenburg-Bürgerfelde gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Oldenburg-Bürgerfelde kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Oldenburg-Bürgerfelde gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Oldenburg-Bürgerfelde
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Oldenburg zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Niedersachsen können Sie über BORIS Niedersachsen, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Niedersachsen.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Oldenburg
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Oldenburg:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Oldenburg
Stau 3
26122 Oldenburg (Oldb)
Website:
https://www.lgln.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_amp_organisation/organisation_amp_kontakt/rd_oldenburg_cloppenburg/willkommen-bei-der-regionaldirektion-oldenburg-51196.htmlE-Mail:
gag-ol-clp@lgln.niedersachsen.deTelefon:
0441 9215 - 527Fax:
0441 9215-501Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Oldenburg.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Oldenburg Bürgerfelde
Die Bodenrichtwerte für Oldenburg erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Niedersachsen nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Oldenburg anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Oldenburg werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Oldenburg festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Oldenburgs. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 02.02.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Oldenburg sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Oldenburg hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Oldenburg werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Oldenburg wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Oldenburg wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Oldenburg befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de