Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Oldenburg Ohmstede 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Oldenburg-Ohmstede liegt bei 360 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 430 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 125 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Oldenburg-Ohmstede 2026
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 360 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 360 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Oldenburg-Ohmstede wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 02.02.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Oldenburg werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 360 | 0.0 % | 125 | 430 |
| Gewerbe | 45 | 0.0 % | 35 | 55 |
| Landwirtschaft | 4,5 | 0.0 % | 3,5 | 5,5 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Oldenburg-Ohmstede (2001-2026)
Der Bodenrichtwert in Oldenburg-Ohmstede liegt aktuell bei 360 €/m². Gegenüber dem Vorjahr blieb er unverändert (0,0 %), nachdem er 2025 um 14 €/m² beziehungsweise 4,0 % gestiegen war. Über den Gesamtzeitraum seit 2000 hat sich der Wert von 137 €/m² auf 360 €/m² erhöht, was einem Zuwachs von rund 163 % entspricht.
Die stärkste Aufwärtsphase fiel in die Jahre 2016 bis 2021, in denen der Bodenrichtwert von 260 €/m² (2015) auf den Höchststand von 384 €/m² (2021) stieg. Besonders deutlich waren die Zuwächse 2017 mit 11,7 % (33 €/m²) und 2016 mit 8,5 %. Auch in der frühen Phase gab es überdurchschnittliche Anstiege, vor allem 2003 mit 24,1 % (35 €/m²).
Der größte Rückgang im gesamten Zeitraum erfolgte 2022 mit -37 €/m² beziehungsweise -9,6 %, wodurch der Wert auf 347 €/m² sank. In den beiden Folgejahren verharrte er nahezu unverändert bei 347 €/m² (2023) und 346 €/m² (2024), bevor 2025 wieder ein Anstieg auf 360 €/m² verzeichnet wurde. Der Höchststand von 2021 wird damit weiterhin um 24 €/m² unterschritten.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2022 | 347 €/m² | -9.6 % |
| 2023 | 347 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 346 €/m² | -0.3 % |
| 2025 | 360 €/m² | 4.0 % |
| 2026 | 360 €/m² | 0.0 % |

Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Oldenburg
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Oldenburg.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Nadorst | 350 | 0.0 % | 1.6 |
| Donnerschwee | 380 | 0.0 % | 1.9 |
| Bornhorst | 126 | 0.0 % | 2.1 |
| Bürgeresch | 433 | 0.0 % | 2.2 |
| Etzhorn | 340 | 0.0 % | 2.3 |
| Ehnernviertel | 473 | 0.0 % | 2.4 |
| Bürgerfelde | 395 | 0.0 % | 2.7 |
| Bahnhofsviertel | 500 | 0.0 % | 3.2 |
| Ofenerdiek | 350 | 0.0 % | 3.3 |
| Ziegelhof | 422 | 0.0 % | 3.3 |
Sind die Grundstückspreise in Oldenburg-Ohmstede mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Oldenburg-Ohmstede sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Oldenburg-Ohmstede gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Oldenburg-Ohmstede kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Oldenburg-Ohmstede gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Oldenburg-Ohmstede
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Oldenburg zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Niedersachsen können Sie über BORIS Niedersachsen, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Niedersachsen.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Oldenburg
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Oldenburg:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Oldenburg
Stau 3
26122 Oldenburg (Oldb)
Website:
https://www.lgln.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_amp_organisation/organisation_amp_kontakt/rd_oldenburg_cloppenburg/willkommen-bei-der-regionaldirektion-oldenburg-51196.htmlE-Mail:
gag-ol-clp@lgln.niedersachsen.deTelefon:
0441 9215 - 527Fax:
0441 9215-501Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Oldenburg.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Oldenburg Ohmstede
Die Bodenrichtwerte für Oldenburg erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Niedersachsen nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Oldenburg anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Oldenburg werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Oldenburg festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Oldenburgs. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 02.02.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Oldenburg sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Oldenburg hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Oldenburg werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Oldenburg wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Oldenburg wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Oldenburg befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de