Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Warmsen 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Warmsen? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Warmsen finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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10 min.
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19.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Warmsen liegt bei 22 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 32 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 15 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Warmsen entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 22 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 22 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Warmsen wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 02.02.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Warmsen werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung220.0 %1532
Gewerbe80.0 %810
Landwirtschaft2,350.0 %1,35,1
Forstwirtschaft0,60.0 %0,60,6

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Warmsen (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Warmsen liegt im Jahr 2026 bei 22 €/m² und zeigt damit gegenüber dem Vorjahr keine Veränderung. Im Jahr 2025 war hingegen noch ein Anstieg um 1 €/m² beziehungsweise 4,8 % zu verzeichnen, nachdem die Werte in den Jahren 2023 und 2024 stabil bei 21 €/m² verharrten.

Besonders auffällig in der jüngeren Entwicklung ist der Rückgang im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert um 2 €/m² auf 21 €/m² fiel, was einem Minus von 8,7 % entspricht. Zuvor hatte der Wert im Jahr 2021 mit 23 €/m² seinen bisherigen Höchststand erreicht, nachdem er von 2020 bis 2021 um 9,5 % gestiegen war. Die Jahre 2016 bis 2018 markierten ebenfalls eine dynamische Phase mit einem kontinuierlichen Wachstum von 17 €/m² auf 20 €/m², wobei besonders der Sprung 2016 mit 13,3 % hervorsticht.

Über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2026 hat sich der Bodenrichtwert von 8 €/m² auf 22 €/m² nahezu verdreifacht. Besonders markant war der Anstieg im Jahr 2003 mit einem Plus von 37,5 % auf 11 €/m², der stärksten relativen Veränderung im gesamten Beobachtungszeitraum. Zwischen 2010 und 2015 verlief die Entwicklung hingegen weitgehend stabil mit nur geringen Schwankungen um die 14 bis 15 €/m².

JahrBodenrichtwertVeränderung
202221 €/m²-8.7 %
202321 €/m²0.0 %
202421 €/m²0.0 %
202522 €/m²4.8 %
202622 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Niedersachsen.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Diepenau350.0 %6.7
Raddestorf190.0 %7.3
Uchte400.0 %9.2
Petershagen300.0 %11.4
Hille550.0 %12.9
Bahrenborstel220.0 %13.5
Rahden550.0 %14.7
Stolzenau350.0 %14.8
Minden1204.3 %15.9
Barenburg180.0 %16.3
Kirchdorf (Sulingen)200.0 %16.3
Espelkamp900.0 %16.5
Steyerberg195.6 %18.0
Wagenfeld250.0 %18.9
Varrel180.0 %19.9

Sind die Grundstückspreise in Warmsen mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Warmsen sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Warmsen gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Warmsen kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Warmsen gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Warmsen?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Warmsen zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Niedersachsen können Sie über BORIS Niedersachsen, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Niedersachsen.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Warmsen

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Warmsen:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Nienburg/Weser.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Warmsen erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Niedersachsen nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Nienburg/Weser anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Warmsen werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Nienburg/Weser festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Warmsens. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 02.02.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Warmsen sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Nienburg/Weser hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Warmsen werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Warmsen wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Warmsen wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Warmsen befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen