Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Weste 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Weste liegt bei 22 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 42 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 14 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Weste entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 22 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 22 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Weste wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 02.02.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Weste werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 22 | 0.0 % | 14 | 42 |
| Gewerbe | 11 | 0.0 % | 11 | 11 |
| Landwirtschaft | 2,58 | 1.2 % | 0,9 | 4,8 |
| Forstwirtschaft | 0,5 | 0.0 % | 0,5 | 0,5 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Weste (2001-2026)
Der Bodenrichtwert in Weste liegt aktuell (2026) bei 22 €/m². Gegenüber dem Vorjahr blieb er unverändert (0,0 %), nachdem er 2025 noch um 1 €/m² bzw. 4,8 % angestiegen war.
Über den Gesamtzeitraum seit 2000 hat sich der Bodenrichtwert von 8 €/m² auf 22 €/m² erhöht, was einem Anstieg von 14 €/m² bzw. 175,0 % entspricht. Die stärkste prozentuale Zunahme verzeichnete das Jahr 2003 mit 37,5 % (von 8 auf 11 €/m²). Bis 2015 verlief die Entwicklung mit Werten zwischen 11 und 15 €/m² vergleichsweise moderat, wobei 2008 mit -7,1 % ein einmaliger Rückgang auftrat.
In den vergangenen fünf Jahren zeigte sich zunächst ein Anstieg von 21 €/m² im Jahr 2020 auf den Höchstwert von 23 €/m² im Jahr 2021 (9,5 %). 2022 folgte ein Rückgang um 2 €/m² bzw. -8,7 % auf 21 €/m², der zugleich die größte absolute Korrektur im Betrachtungszeitraum darstellt. Nach einer Stagnation in den Jahren 2023 und 2024 stieg der Wert 2025 auf 22 €/m² und blieb 2026 auf diesem Niveau, womit er knapp unter dem Höchststand von 2021 liegt.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2022 | 21 €/m² | -8.7 % |
| 2023 | 21 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 21 €/m² | 0.0 % |
| 2025 | 22 €/m² | 4.8 % |
| 2026 | 22 €/m² | 0.0 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Niedersachsen.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Oetzen | 26 | -3.7 % | 4.3 |
| Himbergen | 27 | -3.6 % | 5.9 |
| Römstedt | 20 | -4.8 % | 5.9 |
| Bad Bevensen | 74 | -2.6 % | 7.6 |
| Rosche | 27 | -3.6 % | 9.1 |
| Barum (Uelzen) | 19 | 0.0 % | 11.5 |
| Altenmedingen | 27 | -3.6 % | 11.6 |
| Jelmstorf | 19 | 0.0 % | 12.5 |
| Uelzen | 88 | -2.2 % | 12.7 |
| Suhlendorf | 26 | 0.0 % | 13.7 |
| Zernien | 19 | 5.6 % | 13.8 |
| Dahlenburg | 42 | 0.0 % | 15.9 |
| Nahrendorf | 32 | 0.0 % | 16.0 |
| Bienenbüttel | 66 | -2.9 % | 17.2 |
| Waddeweitz | 18 | 5.9 % | 18.2 |
Sind die Grundstückspreise in Weste mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Weste sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Weste gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Weste kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Weste gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Weste?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Weste zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Niedersachsen können Sie über BORIS Niedersachsen, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Niedersachsen.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Weste
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Weste:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Uelzen
Breite Straße 17
31737 Rinteln
Website:
https://www.lgln.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_amp_organisation/organisation_amp_kontakt/rd_hameln_hannover/geschaftsstelle_gutachterausschuss/geschaeftsstelle-des-gutachterausschusses-103464.htmlE-Mail:
gag-hm-h@lgln.niedersachsen.deTelefon:
05751 1792-21Fax:
05151 795-160Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Uelzen.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
Die Bodenrichtwerte für Weste erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Niedersachsen nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Uelzen anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Weste werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Uelzen festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Westes. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 02.02.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Weste sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Uelzen hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Weste werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Weste wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Weste wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Weste befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de
