Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Neuss Furth-Süd 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Neuss-Furth-Süd? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Neuss-Furth-Süd finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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09.06.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Neuss-Furth-Süd liegt bei 617 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 1,1% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 760 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 330 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Aktuelle Bodenrichtwerte für Neuss-Furth-Süd 2026

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 617 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 7 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 610 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 1,1%.

Die Bodenrichtwerte für Neuss-Furth-Süd wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 31.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Neuss werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung6171.1 %330760
Gewerbe3910.0 %200400
Landwirtschaft8,250.0 %5,511
Forstwirtschaft10.0 %11

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Neuss-Furth-Süd (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Neuss Furth-Süd liegt im Jahr 2026 bei 617 €/m². Gegenüber dem Vorjahr ist der Wert um 7 €/m² bzw. 1,1 % gestiegen, was nach dem deutlichen Rückgang 2022 eine Fortsetzung der moderaten Erholung darstellt.

Die Bodenrichtwerte in Furth-Süd zeigen über den gesamten Betrachtungszeitraum eine Steigerung von 232 €/m² im Jahr 2000 auf 617 €/m² im Jahr 2026, was einer Gesamtzunahme um 166 % entspricht. Besonders auffällig ist der Wachstumsschub zwischen 2003 und 2007, in dem der Wert von 245 €/m² auf 410 €/m² kletterte, gefolgt von einer Korrekturphase bis 2009. Die dynamischste Entwicklung erfolgte zwischen 2016 und 2021, als die Bodenrichtwerte von 478 €/m² auf den Höchststand von 651 €/m² anstiegen, mit besonders starken Zuwächsen 2017 (11,7 %) und 2021 (7,1 %).

Ein markanter Einschnitt ereignete sich 2022 mit einem Rückgang um 63 €/m² bzw. 9,7 % auf 588 €/m². Seither zeigt sich eine vorsichtige Stabilisierung mit einem leichten Anstieg auf 610 €/m² im Jahr 2025 (4,1 %) und 617 €/m² im Jahr 2026. Das aktuelle Niveau liegt damit noch etwa 5 % unter dem Spitzenwert von 2021, wobei die Wachstumsrate der letzten Jahre deutlich moderater ausfällt als in der Phase zwischen 2016 und 2021.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021651 €/m²7.1 %
2022588 €/m²-9.7 %
2024586 €/m²-0.3 %
2025610 €/m²4.1 %
2026617 €/m²1.1 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Neuss

Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Neuss.
Stadtteil⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Furth-Mitte5861.9 %1.1
Innenstadt7561.9 %1.2
Weißenberg5441.7 %1.2
Stadionviertel4892.9 %1.5
Barbaraviertel4451.8 %1.8
Morgensternsheide3393.4 %2.1
Dreikönigenviertel6632.5 %2.2
Hafengebiet3303.1 %2.3
Vogelsang4602.4 %2.5
Furth-Nord4413.0 %2.7

Sind die Grundstückspreise in Neuss-Furth-Süd mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Neuss-Furth-Süd sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Neuss-Furth-Süd gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Neuss-Furth-Süd kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Neuss-Furth-Süd gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Neuss-Furth-Süd

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Neuss zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Neuss

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Neuss:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Lippstadt

Klusetor 25

59555 Lippstadt

Website:

https://www.lippstadt.de/stadtraum/stadtentwicklung-und-bauen/gutachterausschuss-und-grundstuecksmarktbericht/

E-Mail:

gutachterausschuss@stadt-lippstadt.de

Telefon:

02941/980-612

Fax:

02941/980-615

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Lippstadt.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Neuss Furth-Süd

Die Bodenrichtwerte für Neuss erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS NRW nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Lippstadt anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Neuss werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Lippstadt festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Neusss. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 31.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Neuss sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Lippstadt hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Neuss werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Neuss wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Neuss wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Neuss befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen