Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Paderborn Schloß Neuhaus 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Paderborn-Schloß Neuhaus? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Paderborn-Schloß Neuhaus finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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14 min.
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27.04.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Paderborn-Schloß Neuhaus liegt bei 261 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 2,6% gefallen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 730 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 80 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Aktuelle Bodenrichtwerte für Paderborn-Schloß Neuhaus 2026

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 261 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 7 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 268 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von 2,6%.

Die Bodenrichtwerte für Paderborn-Schloß Neuhaus wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 31.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Paderborn werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung261-2.6 %80730
Gewerbe41-58.6 %30160
Landwirtschaft5,270.0 %3,7510
Forstwirtschaft1,10.0 %0,81,1

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Paderborn-Schloß Neuhaus (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Schloß Neuhaus liegt im Jahr 2026 bei 261 €/m². Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um 7 €/m² beziehungsweise -2,6 %.

Die Bodenrichtwerte zeigen über den gesamten Zeitraum von 2000 bis 2026 eine erhebliche Wertsteigerung von ursprünglich 102 €/m² auf aktuell 261 €/m², was einem Zuwachs von über 155 % entspricht. Besonders dynamisch entwickelten sich die Werte zwischen 2015 und 2021, als der Bodenrichtwert von 193 €/m² kontinuierlich auf 286 €/m² anstieg – den höchsten Wert im gesamten Beobachtungszeitraum. Auffällig ist dabei das Jahr 2017 mit einem Sprung um 25 €/m² oder 11,9 %, dem stärksten prozentualen Anstieg seit 2003.

Die jüngste Entwicklung seit 2021 zeigt ein uneinheitliches Bild mit deutlichen Schwankungen. Nach dem Höchststand von 286 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein markanter Einbruch um 28 €/m² (-9,8 %), der größte absolute Rückgang in der erfassten Historie. Die Jahre 2023 bis 2026 weisen weiterhin Volatilität auf, wobei sich die Werte zwischen 257 €/m² und 268 €/m² bewegen, ohne eine eindeutige Trendrichtung zu etablieren.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021286 €/m²7.1 %
2022258 €/m²-9.8 %
2024257 €/m²-0.4 %
2025268 €/m²4.3 %
2026261 €/m²-2.6 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Paderborn

Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Paderborn.
Stadtteil⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Sande153-0.6 %3.9
Marienloh179-0.6 %4.4
Elsen205-5.5 %5.8
Kernstadt3210.0 %6.0
Benhausen1470.0 %7.2
Wewer191-4.5 %9.4
Neuenbeken1090.0 %9.7
Dahl1080.0 %11.2

Sind die Grundstückspreise in Paderborn-Schloß Neuhaus mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Paderborn-Schloß Neuhaus sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Paderborn-Schloß Neuhaus gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Paderborn-Schloß Neuhaus kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Paderborn-Schloß Neuhaus gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Paderborn-Schloß Neuhaus

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Paderborn zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Paderborn

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Paderborn:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Paderborn

Am Hoppenhof 33

33104 Paderborn

Website:

https://www.gars.nrw/paderborn

E-Mail:

gutachterausschuss@paderborn.de

Telefon:

05251/88-16284

Fax:

05251/88-2062

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Paderborn.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Paderborn Schloß Neuhaus

Die Bodenrichtwerte für Paderborn erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS NRW nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Paderborn anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Paderborn werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Paderborn festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Paderborns. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 31.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Paderborn sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Paderborn hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Paderborn werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Paderborn wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Paderborn wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Paderborn befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen