Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Zörbig 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Zörbig? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Zörbig finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Zörbig liegt bei 27 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 3,6% gefallen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 109 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 9 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Zörbig entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 27 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 1 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 28 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von 3,6%.

Die Bodenrichtwerte für Zörbig wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 16.04.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Zörbig werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung27-3.6 %9109
Gewerbe150.0 %1022
Landwirtschaft1,5-0.7 %0,452,8
Forstwirtschaft0,210.0 %0,210,21

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Zörbig (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Zörbig liegt im Jahr 2024 bei 28 €/m². Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Steigerung um 2 €/m² oder 7,7 %.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2024 zeigt sich eine Entwicklung von 10 €/m² auf 28 €/m², was einem Gesamtanstieg von 180 % entspricht. Besonders ausgeprägt waren die Wertsteigerungen in den Jahren 2003 mit 27,3 % und 2017 mit 14,3 %. Die Entwicklung verlief jedoch nicht kontinuierlich, sondern war durch mehrere Rückgänge in den Jahren 2008, 2011, 2022 und 2023 gekennzeichnet.

In der jüngeren Vergangenheit zeigt sich ein volatileres Bild: Nach einem Höchststand von 29 €/m² im Jahr 2021 folgte ein Rückgang auf 26 €/m² im Jahr 2023, der einem Wertverlust von insgesamt 10,3 % über zwei Jahre entsprach. Die Erholung im Jahr 2024 führte wieder auf 28 €/m², womit das Niveau knapp unter dem bisherigen Maximum liegt. Auffällig ist, dass die Bodenrichtwerte in Zörbig mehrfach stagnierten oder leicht zurückgingen, was auf eine eher schwankende Marktentwicklung hindeutet.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202129 €/m²7.4 %
202227 €/m²-6.9 %
202326 €/m²-3.7 %
202428 €/m²7.7 %
202627 €/m²-3.6 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Sachsen-Anhalt.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Sandersdorf-Brehna380.0 %4.7
Südliches Anhalt180.0 %9.5
Bitterfeld-Wolfen380.0 %11.4
Petersberg (Saalekreis)420.0 %11.7
Landsberg510.0 %12.6
Raguhn-Jeßnitz250.0 %14.3
Köthen (Anhalt)400.0 %15.8
Wettin-Löbejün270.0 %19.0
Halle (Saale)2270.0 %20.4
Osternienburger Land170.0 %21.6
Kabelsketal580.0 %21.9
Muldestausee360.0 %22.7
Aken (Elbe)240.0 %23.7
Dessau-Roßlau620.0 %25.3
Gräfenhainichen290.0 %25.7

Sind die Grundstückspreise in Zörbig mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Zörbig sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Zörbig gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Zörbig kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Zörbig gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Zörbig?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Zörbig zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Sachsen-Anhalt können Sie über BORIS Sachsen-Anhalt, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Sachsen-Anhalt.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Zörbig

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Zörbig:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Elisabethstraße 15

06847 Dessau-Roßlau

Website:

https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/gdp-adressen-gutachterausschuss.html

E-Mail:

gaa.dessau-rosslau.lvermgeo@sachsen-anhalt.de

Telefon:

0340 6503-1258

Fax:

0340 6503-1001

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Anhalt-Bitterfeld.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Zörbig erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Sachsen-Anhalt nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Anhalt-Bitterfeld anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Zörbig werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Anhalt-Bitterfeld festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Zörbigs. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 16.04.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Zörbig sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Zörbig werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Zörbig wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Zörbig wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Zörbig befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen