Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Eppingen 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Eppingen? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Eppingen finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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20.04.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Eppingen liegt bei 62 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 7,5% gefallen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 405 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 16 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Eppingen entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 62 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 5 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 67 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von 7,5%.

Die Bodenrichtwerte für Eppingen wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Eppingen werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung62-7.5 %16405
Gewerbe3512.9 %3535
Landwirtschaft1,83-25.6 %0,53
Forstwirtschaft1,29330.0 %0,61,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Eppingen (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Eppingen liegt bei 62 €/m² und verzeichnet damit einen Rückgang um 5 €/m² (-7,5 %) gegenüber dem Vorjahr. Diese Entwicklung setzt den volatilen Trend der vergangenen Jahre fort, der von deutlichen Schwankungen geprägt ist.

Besonders auffällig ist die Entwicklung seit 2021, als der Bodenrichtwert mit 71 €/m² seinen bisherigen Höchststand erreichte. Der anschließende drastische Einbruch um 7 €/m² (-9,9 %) auf 64 €/m² im Jahr 2022 markierte die stärkste negative Veränderung seit der Finanzmarktkrise 2008/2009. Nach einer Stagnation 2023 folgte eine kurze Erholung auf 67 €/m² im Jahr 2024, bevor erneut ein Rückgang eintrat.

Über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2025 zeigt sich trotz der jüngsten Schwankungen eine positive Entwicklung von ursprünglich 25 €/m² auf aktuell 62 €/m², was einer Steigerung um 148 % entspricht. Die dynamischste Wachstumsphase lag zwischen 2015 und 2021, in der sich der Bodenrichtwert von 48 €/m² auf 71 €/m² erhöhte. Hervorzuheben sind dabei die Jahre 2017 mit einem Anstieg um 11,5 % und 2003 mit einem außergewöhnlichen Sprung um 22,2 % auf 33 €/m².

JahrBodenrichtwertVeränderung
202171 €/m²7.6 %
202264 €/m²-9.9 %
202364 €/m²0.0 %
202467 €/m²4.7 %
202562 €/m²-7.5 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Sulzfeld (Baden)257-1.5 %4.8
Ittlingen640.0 %6.6
Zaisenhausen160-3.6 %7.7
Kürnbach163-2.4 %8.0
Zaberfeld58-7.9 %8.4
Schwaigern681.5 %8.9
Kirchardt660.0 %9.2
Massenbachhausen750.0 %10.4
Sinsheim128-1.5 %11.4
Oberderdingen273-4.9 %11.4
Sternenfels70-27.8 %11.9
Kraichtal190-0.5 %12.7
Östringen3279.4 %12.7
Brackenheim750.0 %13.0
Angelbachtal1360.0 %13.8

Sind die Grundstückspreise in Eppingen mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Eppingen sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Eppingen gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Eppingen kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Eppingen gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Eppingen?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Eppingen zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Eppingen

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Eppingen:

Adresse:

Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn

Marktplatz 1-5

75031 Eppingen

Website:

www.eppingen.de/digitales-rathaus/gemeinsamer-gutachterausschuss/

E-Mail:

gutachterausschuss@eppingen.de

Telefon:

07262 920-1254

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Eppingen erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS BW nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim None anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Eppingen werden vom None festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Eppingens. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 25.06.2025 für den Stichtag 01.01.2025 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Eppingen sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der None hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2026 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2026 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Eppingen werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Eppingen wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Eppingen wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Eppingen befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen