Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Mengen 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Mengen? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Mengen finden Sie im Folgenden.
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03.02.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Mengen liegt bei 40 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 2,6% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 190 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 18 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Mengen entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 40 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 1 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 39 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 2,6%.

Die Bodenrichtwerte für Mengen wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Mengen werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung402.6 %18190
Gewerbe33-5.7 %12135
Landwirtschaft6,51.2 %1,515
Forstwirtschaft0,50.0 %0,51

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Mengen (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Mengen liegt bei 40 €/m² und zeigt damit eine moderate Steigerung von 2,6 % gegenüber dem Vorjahr. Nach einem zweijährigen Rückgang zwischen 2022 und 2023 setzt sich damit der positive Trend der letzten beiden Jahre fort.

Die Entwicklung der Bodenrichtwerte in Mengen zeigt über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2025 eine deutliche Aufwärtsbewegung von anfänglich 14 €/m² auf aktuell 40 €/m², was einer Gesamtsteigerung von 186 % entspricht. Besonders auffällig ist die frühe Wachstumsphase zwischen 2002 und 2007, in der die Werte kontinuierlich von 15 €/m² auf 26 €/m² anstiegen. Den stärksten Einzelanstieg verzeichnete das Jahr 2003 mit einer Steigerung von 26,7 %, gefolgt von 2017 mit 13,3 %.

In den letzten fünf Jahren zeigt sich eine wechselhafte Entwicklung mit deutlichen Schwankungen. Nach einem stetigen Anstieg von 37 €/m² im Jahr 2019 auf 41 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein markanter Rückgang um 9,8 % auf 37 €/m² – der stärkste prozentuale Rückgang seit der Finanzkrise 2008. Nach einer Stagnation 2023 erholen sich die Werte seit 2024 wieder und erreichen mit 40 €/m² nahezu das Niveau vor dem Rückgang.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202141 €/m²7.9 %
202237 €/m²-9.8 %
202337 €/m²0.0 %
202439 €/m²5.4 %
202540 €/m²2.6 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Krauchenwies310.0 %5.4
Sigmaringendorf400.0 %5.9
Ostrach3616.1 %6.3
Hohentengen3616.1 %6.9
Pfullendorf3715.6 %8.9
Scheer310.0 %10.2
Wald (Hohenzollern)3119.2 %12.1
Herbertingen3715.6 %12.7
Inzigkofen360.0 %13.2
Meßkirch320.0 %13.7
Sigmaringen392.6 %14.0
Bingen260.0 %14.3
Bad Saulgau4612.2 %15.2
Illmensee4210.5 %15.5
Herdwangen-Schönach4723.7 %16.2

Sind die Grundstückspreise in Mengen mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Mengen sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Mengen gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Mengen kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Mengen gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Mengen?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Mengen zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Mengen

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Mengen:

Adresse:

Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Sigmaringen

Fürst-Wilhelm-Straße 5

72488 Sigmaringen

Website:

www.sigmaringen.de

E-Mail:

gutachterausschuss@sigmaringen.de

Telefon:

07571 106-497

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Sigmaringen.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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