Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Mengen 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Mengen liegt bei 40 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 2,6% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 190 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 18 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Mengen entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 40 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 1 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 39 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 2,6%.
Die Bodenrichtwerte für Mengen wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Mengen werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 40 | 2.6 % | 18 | 190 |
| Gewerbe | 33 | -5.7 % | 12 | 135 |
| Landwirtschaft | 6,5 | 1.2 % | 1,5 | 15 |
| Forstwirtschaft | 0,5 | 0.0 % | 0,5 | 1 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Mengen (2001-2026)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Mengen liegt bei 40 €/m² und zeigt damit eine moderate Steigerung von 2,6 % gegenüber dem Vorjahr. Nach einem zweijährigen Rückgang zwischen 2022 und 2023 setzt sich damit der positive Trend der letzten beiden Jahre fort.
Die Entwicklung der Bodenrichtwerte in Mengen zeigt über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2025 eine deutliche Aufwärtsbewegung von anfänglich 14 €/m² auf aktuell 40 €/m², was einer Gesamtsteigerung von 186 % entspricht. Besonders auffällig ist die frühe Wachstumsphase zwischen 2002 und 2007, in der die Werte kontinuierlich von 15 €/m² auf 26 €/m² anstiegen. Den stärksten Einzelanstieg verzeichnete das Jahr 2003 mit einer Steigerung von 26,7 %, gefolgt von 2017 mit 13,3 %.
In den letzten fünf Jahren zeigt sich eine wechselhafte Entwicklung mit deutlichen Schwankungen. Nach einem stetigen Anstieg von 37 €/m² im Jahr 2019 auf 41 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein markanter Rückgang um 9,8 % auf 37 €/m² – der stärkste prozentuale Rückgang seit der Finanzkrise 2008. Nach einer Stagnation 2023 erholen sich die Werte seit 2024 wieder und erreichen mit 40 €/m² nahezu das Niveau vor dem Rückgang.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 41 €/m² | 7.9 % |
| 2022 | 37 €/m² | -9.8 % |
| 2023 | 37 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 39 €/m² | 5.4 % |
| 2025 | 40 €/m² | 2.6 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Krauchenwies | 31 | 0.0 % | 5.4 |
| Sigmaringendorf | 40 | 0.0 % | 5.9 |
| Ostrach | 36 | 16.1 % | 6.3 |
| Hohentengen | 36 | 16.1 % | 6.9 |
| Pfullendorf | 37 | 15.6 % | 8.9 |
| Scheer | 31 | 0.0 % | 10.2 |
| Wald (Hohenzollern) | 31 | 19.2 % | 12.1 |
| Herbertingen | 37 | 15.6 % | 12.7 |
| Inzigkofen | 36 | 0.0 % | 13.2 |
| Meßkirch | 32 | 0.0 % | 13.7 |
| Sigmaringen | 39 | 2.6 % | 14.0 |
| Bingen | 26 | 0.0 % | 14.3 |
| Bad Saulgau | 46 | 12.2 % | 15.2 |
| Illmensee | 42 | 10.5 % | 15.5 |
| Herdwangen-Schönach | 47 | 23.7 % | 16.2 |
Sind die Grundstückspreise in Mengen mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Mengen sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Mengen gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Mengen kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Mengen gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Mengen?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Mengen zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Mengen
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Mengen:
Adresse:
Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Sigmaringen
Fürst-Wilhelm-Straße 5
72488 Sigmaringen
Website:
www.sigmaringen.deE-Mail:
gutachterausschuss@sigmaringen.deTelefon:
07571 106-497Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Sigmaringen.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
Die Bodenrichtwerte für Mengen erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS BW nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sigmaringen anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Mengen werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sigmaringen festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Mengens. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 25.06.2025 für den Stichtag 01.01.2025 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Mengen sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sigmaringen hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2026 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2026 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Mengen werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Mengen wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Mengen wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Mengen befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
