Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Waibstadt 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Waibstadt? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Waibstadt finden Sie im Folgenden.
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26.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Waibstadt liegt bei 105 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 320 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 60 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Waibstadt entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 105 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 105 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Waibstadt wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Waibstadt werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung1050.0 %60320
Gewerbe31-38.0 %3060
Landwirtschaft1,330.0 %0,52,2
Forstwirtschaft0,80.0 %0,50,8

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Waibstadt (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Waibstadt liegt aktuell bei 105 €/m² und zeigt damit eine Stagnation gegenüber dem Vorjahr mit einer Veränderung von 0,0 %.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2025 zeigt sich eine bemerkenswerte Entwicklung der Bodenpreise. Ausgehend von 39 €/m² im Jahr 2000 erreichte der Bodenrichtwert seinen bisherigen Höchststand von 112 €/m² im Jahr 2021, was einer Gesamtsteigerung von 169,2 % entspricht. Besonders auffällig ist die Phase zwischen 2016 und 2021, in der sich die Bodenpreise von 82 €/m² auf 112 €/m² entwickelten und damit einen Anstieg von 36,6 % in nur fünf Jahren verzeichneten. Den stärksten Einzeljahresanstieg gab es 2003 mit einem Plus von 23,8 %.

In den letzten Jahren zeigt sich jedoch eine deutliche Trendwende. Nach dem Rekordwert von 2021 folgte 2022 ein markanter Rückgang um 9,8 % auf 101 €/m² - der stärkste absolute Rückgang seit der Finanzkrise 2008. Seither bewegen sich die Werte auf einem Plateau zwischen 101 €/m² und 105 €/m². Die Jahre 2023 bis 2025 zeigen eine Phase der Stabilisierung mit nur geringen Schwankungen, nachdem die Bodenpreise über zwei Jahrzehnte hinweg einen weitgehend kontinuierlichen Aufwärtstrend verzeichnet hatten.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021112 €/m²7.7 %
2022101 €/m²-9.8 %
2023101 €/m²0.0 %
2024105 €/m²4.0 %
2025105 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Neidenstein842.4 %2.8
Eschelbronn84-2.3 %4.1
Epfenbach712.9 %5.5
Neckarbischofsheim830.0 %5.9
Zuzenhausen126-3.8 %6.1
Spechbach673.1 %6.4
Sinsheim128-1.5 %6.5
Meckesheim107-2.7 %7.1
Helmstadt-Bargen741.4 %7.1
Reichartshausen663.1 %8.1
Lobbach651.6 %9.0
Mauer153-3.8 %9.3
Wiesenbach (Baden)138-2.1 %9.6
Aglasterhausen340.0 %9.9
Dielheim427-1.2 %10.3

Sind die Grundstückspreise in Waibstadt mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Waibstadt sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Waibstadt gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Waibstadt kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Waibstadt gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Waibstadt?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Waibstadt zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Waibstadt

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Waibstadt:

Adresse:

Gutachterausschuss Sinsheim

Wilhelmstraße 14-18

74889 Sinsheim

Website:

www.sinsheim.de

E-Mail:

gutachterausschuss@sinsheim.de

Telefon:

07261 404-886

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss Sinsheim.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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