Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Putlitz 2025
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Putlitz liegt bei 5 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 37 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 4 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2025 für Putlitz entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 5 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 5 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Putlitz wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 03.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Putlitz werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 5 | 0.0 % | 4 | 37 |
| Gewerbe | 7 | 0.0 % | 7 | 7 |
| Landwirtschaft | 1,24 | 4.2 % | 0,88 | 1,7 |
| Forstwirtschaft | 0,25 | -69.9 % | 0,25 | 0,34 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Putlitz (2001-2025)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Putlitz beträgt 5 €/m² und blieb gegenüber dem Vorjahr 2024 unverändert bei 0,0 %. Nach dem Anstieg um 25,0 % im Jahr 2024 zeigt sich damit eine Stabilisierung auf diesem Niveau.
Die Entwicklung über den Gesamtzeitraum seit 2000 zeigt eine sehr moderate Preisentwicklung mit nur wenigen markanten Veränderungen. Ausgehend von 1 €/m² im Jahr 2000 verdoppelte sich der Wert bereits 2002 auf 2 €/m² mit einem außergewöhnlichen Anstieg von 100,0 %. Nach einer vierjährigen Stagnationsphase folgte 2006 der nächste Sprung auf 3 €/m² mit einem Zuwachs von 50,0 %.
Besonders auffällig in den letzten Jahren ist die ungewöhnliche Volatilität seit 2021. Nach einer langen Stabilität auf 4 €/m² von 2017 bis 2020 stieg der Bodenrichtwert 2021 um 25,0 % auf 5 €/m², fiel 2022 wieder um 20,0 % auf 4 €/m² zurück und erreichte 2024 erneut 5 €/m² mit einem weiteren Anstieg um 25,0 %. Diese Schwankungen stellen eine deutliche Abweichung vom sonst sehr stabilen Entwicklungsmuster dar, das über lange Zeiträume durch Phasen ohne jegliche Veränderung geprägt war.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 5 €/m² | 25.0 % |
| 2022 | 4 €/m² | -20.0 % |
| 2023 | 4 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 5 €/m² | 25.0 % |
| 2025 | 5 €/m² | 0.0 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Brandenburg.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Meyenburg | 7 | 0.0 % | 15.8 |
| Groß Pankow (Prignitz) | 4 | 0.0 % | 15.9 |
| Pritzwalk | 8 | 0.0 % | 16.0 |
| Perleberg | 9 | 0.0 % | 23.0 |
| Karstädt (Prignitz) | 5 | 0.0 % | 24.1 |
| Heiligengrabe | 4 | 0.0 % | 27.8 |
| Plattenburg | 5 | 0.0 % | 30.3 |
| Breese | 9 | 0.0 % | 31.5 |
| Gumtow | 5 | 0.0 % | 31.8 |
| Bad Wilsnack | 7 | 0.0 % | 32.1 |
| Wittenberge | 13 | 0.0 % | 33.5 |
| Wittstock | 5 | 0.0 % | 35.3 |
Sind die Grundstückspreise in Putlitz mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Putlitz sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Putlitz gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2025 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2024.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Putlitz kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Putlitz gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Putlitz?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Putlitz zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Brandenburg können Sie über BORIS Brandenburg, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Brandenburg.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Putlitz
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Putlitz:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Prignitz
Bergstraße 1
19348 Perleberg
Website:
https://landkreis-prignitz.de/de/wBuergerservice/stellen/Gutachterausschuss.phpE-Mail:
gutachterausschuss@lkprignitz.deTelefon:
03876 713 791Fax:
03876 713 794Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Prignitz.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
