Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Putlitz 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Putlitz? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Putlitz finden Sie im Folgenden.
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19.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Putlitz liegt bei 5 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 37 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 4 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Putlitz entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 5 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 5 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Putlitz wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 03.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Putlitz werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung50.0 %437
Gewerbe70.0 %77
Landwirtschaft1,244.2 %0,881,7
Forstwirtschaft0,25-69.9 %0,250,34

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Putlitz (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Putlitz liegt bei 5 €/m² und ist gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Nach dem Anstieg um 25,0% im Jahr 2024 hat sich das Preisniveau stabilisiert.

Die Bodenrichtwertentwicklung in Putlitz zeigt über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2025 eine moderate, aber stetige Aufwärtsentwicklung. Besonders auffällig ist die Verdopplung des Wertes von 1 auf 2 €/m² im Jahr 2002 mit einem Anstieg um 100,0%. Nach dieser ersten deutlichen Erhöhung folgte 2006 ein weiterer Sprung um 50,0% auf 3 €/m², wo der Wert über einen außergewöhnlich langen Zeitraum bis 2016 konstant blieb.

Die jüngere Entwicklung seit 2017 zeigt eine erhöhte Dynamik mit drei markanten Anstiegen. 2017 stieg der Bodenrichtwert um 33,3% auf 4 €/m², 2021 folgte eine Erhöhung um 25,0% auf 5 €/m². Bemerkenswert ist der temporäre Rückgang um 20,0% auf 4 €/m² im Jahr 2022 - die einzige Wertminderung im gesamten Zeitraum. Dieser Einbruch wurde jedoch bereits 2024 durch einen erneuten Anstieg um 25,0% auf das aktuelle Niveau von 5 €/m² korrigiert.

JahrBodenrichtwertVeränderung
20215 €/m²25.0 %
20224 €/m²-20.0 %
20234 €/m²0.0 %
20245 €/m²25.0 %
20255 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Brandenburg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Ruhner Berge90.0 %10.7
Meyenburg70.0 %15.8
Groß Pankow (Prignitz)40.0 %15.9
Pritzwalk80.0 %16.0
Ganzlin90.0 %18.7
Lübz130.0 %22.3
Perleberg90.0 %23.0
Karstädt (Prignitz)50.0 %24.1
Spornitz180.0 %27.5
Heiligengrabe40.0 %27.8
Neustadt-Glewe170.0 %28.8
Plau am See280.0 %29.8
Fünfseen138.3 %30.2
Plattenburg50.0 %30.3
Domsühl110.0 %30.8

Sind die Grundstückspreise in Putlitz mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Putlitz sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Putlitz gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Putlitz kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Putlitz gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Putlitz?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Putlitz zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Brandenburg können Sie über BORIS Brandenburg, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Brandenburg.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Putlitz

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Putlitz:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Prignitz

Bergstraße 1

19348 Perleberg

Website:

https://landkreis-prignitz.de/de/wBuergerservice/stellen/Gutachterausschuss.php

E-Mail:

gutachterausschuss@lkprignitz.de

Telefon:

03876 713 791

Fax:

03876 713 794

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Prignitz.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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