Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Pritzwalk 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Pritzwalk? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Pritzwalk finden Sie im Folgenden.
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19.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Pritzwalk liegt bei 8 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 75 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 4 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Pritzwalk entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 8 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 8 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Pritzwalk wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 03.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Pritzwalk werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung80.0 %475
Gewerbe129.1 %415
Landwirtschaft1,190.0 %0,881,8
Forstwirtschaft0,25-69.9 %0,250,4

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Pritzwalk (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Pritzwalk liegt aktuell bei 8 €/m² und blieb damit gegenüber dem Vorjahr unverändert. Diese Stabilisierung folgt auf einen Anstieg um 14,3 Prozent im Jahr 2024, der den Wert von 7 €/m² auf das aktuelle Niveau brachte.

Die Entwicklung über den gesamten Betrachtungszeitraum zeigt eine moderate Aufwärtsbewegung von 3 €/m² im Jahr 2000 auf 8 €/m² heute. Besonders auffällig ist dabei die Volatilität zwischen 2007 und 2010: Nach einem Anstieg auf 5 €/m² im Jahr 2007 folgte 2009 ein Rückgang um 20 Prozent auf 4 €/m², bevor der Wert 2010 wieder das vorherige Niveau erreichte.

In den letzten fünf Jahren zeigt sich eine uneinheitliche Entwicklung mit deutlichen Schwankungen. Nach einer Stagnationsphase von 2017 bis 2020 bei 7 €/m² erfolgte 2021 ein Sprung um 14,3 Prozent auf 8 €/m². Das Jahr 2022 brachte jedoch einen Rückfall um 12,5 Prozent auf 7 €/m², während 2024 erneut ein Anstieg um 14,3 Prozent zu verzeichnen war. Diese Schwankungen verdeutlichen die begrenzte Preisstabilität bei diesem niedrigen absoluten Preisniveau.

JahrBodenrichtwertVeränderung
20218 €/m²14.3 %
20227 €/m²-12.5 %
20237 €/m²0.0 %
20248 €/m²14.3 %
20258 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Brandenburg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Groß Pankow (Prignitz)40.0 %10.2
Heiligengrabe40.0 %12.5
Putlitz50.0 %16.0
Meyenburg70.0 %16.5
Gumtow50.0 %17.8
Plattenburg50.0 %22.0
Wittstock50.0 %22.5
Ganzlin90.0 %24.1
Kyritz70.0 %24.6
Perleberg90.0 %25.4
Ruhner Berge90.0 %26.7
Bad Wilsnack70.0 %27.4
Breese90.0 %30.9
Fünfseen138.3 %31.8
Karstädt (Prignitz)50.0 %33.5

Sind die Grundstückspreise in Pritzwalk mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Pritzwalk sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Pritzwalk gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Pritzwalk kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Pritzwalk gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Pritzwalk?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Pritzwalk zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Brandenburg können Sie über BORIS Brandenburg, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Brandenburg.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Pritzwalk

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Pritzwalk:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Prignitz

Bergstraße 1

19348 Perleberg

Website:

https://landkreis-prignitz.de/de/wBuergerservice/stellen/Gutachterausschuss.php

E-Mail:

gutachterausschuss@lkprignitz.de

Telefon:

03876 713 791

Fax:

03876 713 794

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Prignitz.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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