Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Gröden 2025

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2025 für Gröden? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Wann werden die Bodenrichtwerte für 2026 veröffentlicht? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Gröden finden Sie im Folgenden.
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30.09.2025
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Gröden liegt bei 10 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 37 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 4 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2025 für Gröden entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 10 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 10 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Gröden wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 03.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Gröden werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung100.0 %437
Gewerbe90.0 %99
Landwirtschaft0,380.0 %0,30,86
Forstwirtschaft0,19-62.0 %0,140,37

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Gröden (2001-2025)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Gröden liegt bei 10 €/m² und blieb damit im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr unverändert. Im Jahr 2024 war noch ein Anstieg um 1 €/m² beziehungsweise 11,1 % zu verzeichnen gewesen.

Die Bodenpreisentwicklung in Gröden zeigt über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2025 eine moderate Aufwärtsbewegung von 3 €/m² auf 10 €/m². Besonders auffällig sind die langen Phasen der Preisstabilität: Von 2007 bis 2014 verharrten die Werte acht Jahre lang konstant bei 6 €/m². Ähnlich verhielt es sich in den Jahren 2004/2005 sowie 2019/2020, wo jeweils keine Veränderungen auftraten.

In den letzten fünf Jahren entwickelten sich die Bodenrichtwerte uneinheitlich. Nach einem Anstieg auf 10 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein ungewöhnlicher Rückgang um 1 €/m² auf 9 €/m². Dieser Rücksetzer von 10,0 % stellt die einzige negative Entwicklung im gesamten Zeitraum dar. Die stärksten relativen Zuwächse verzeichnete Gröden in der Anfangsphase mit 33,3 % im Jahr 2002 und 25,0 % im Jahr 2003, als sich die Werte von 3 €/m² auf 5 €/m² erhöhten.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202110 €/m²11.1 %
20229 €/m²-10.0 %
20239 €/m²0.0 %
202410 €/m²11.1 %
202510 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Brandenburg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Hirschfeld (Brandenburg)90.0 %3.2
Plessa40.0 %6.8
Elsterwerda90.0 %7.2
Röderland50.0 %9.4
Großkmehlen110.0 %9.5
Hohenleipisch40.0 %10.6
Ortrand190.0 %13.0
Lauchhammer120.0 %15.4
Bad Liebenwerda40.0 %16.6
Rückersdorf (Niederlausitz)40.0 %17.0
Ruhland100.0 %18.2
Schönborn (Niederlausitz)40.0 %19.7
Schwarzheide90.0 %20.3

Sind die Grundstückspreise in Gröden mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Gröden sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Gröden gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2025 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2024.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Gröden kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Gröden gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Gröden?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Gröden zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Brandenburg können Sie über BORIS Brandenburg, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Brandenburg.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Gröden

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Gröden:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster

Nordpromenade 4a

04916 Herzberg (Elster)

Website:

https://gutachterausschuss.brandenburg.de/gaa/de/kontakt/

E-Mail:

gutachterausschuss@lkee.de

Telefon:

03535 462 706

Fax:

03535 462 730

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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