Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Offenburg Bühl 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Offenburg-Bühl liegt bei 158 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 0.6% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 350 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 20 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Offenburg-Bühl 2026
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 158 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 1 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 157 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 0,6%.
Die Bodenrichtwerte für Offenburg-Bühl wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Offenburg werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 158 | 0.6 % | 20 | 350 |
| Gewerbe | 94 | 8.0 % | 15 | 100 |
| Landwirtschaft | 3,5 | 21.5 % | 3 | 5 |
| Forstwirtschaft | 0,8 | 0.0 % | 0,8 | 0,8 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Offenburg-Bühl (2001-2026)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Bühl beträgt 158 €/m² und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 1 €/m² beziehungsweise 0,6 % gestiegen. Diese moderate Entwicklung setzt den Trend der letzten Jahre fort, nachdem der Markt nach deutlichen Schwankungen wieder zur Stabilisierung gefunden hat.
Besonders auffällig ist die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, in der die Bodenrichtwerte einen kontinuierlichen und deutlichen Anstieg verzeichneten. Von 123 €/m² im Jahr 2016 kletterten die Werte auf 167 €/m² im Jahr 2021, was einem Zuwachs von 35,8 % innerhalb von fünf Jahren entspricht. Den stärksten Einzelanstieg gab es dabei 2017 mit 11,4 %, gefolgt von 2018 mit 8,0 %.
Eine markante Zäsur stellte das Jahr 2022 dar, als die Bodenrichtwerte um 16 €/m² auf 151 €/m² zurückgingen - der stärkste absolute Rückgang im gesamten Betrachtungszeitraum mit -9,6 %. Nach einer Stagnation 2023 zeigt sich seit 2024 wieder eine leichte Aufwärtsbewegung. Über den gesamten Zeitraum von 2000 bis 2025 haben sich die Bodenrichtwerte von ursprünglich 59 €/m² auf 158 €/m² mehr als verdoppelt, was einem Gesamtanstieg von 167,8 % entspricht.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 167 €/m² | 7.1 % |
| 2022 | 151 €/m² | -9.6 % |
| 2023 | 151 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 157 €/m² | 4.0 % |
| 2025 | 158 €/m² | 0.6 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Offenburg
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Offenburg.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Bohlsbach | 152 | 0.7 % | 1.2 |
| Weier | 144 | 0.7 % | 2.4 |
| Waltersweier | 172 | 0.6 % | 2.6 |
| Rammersweier | 243 | 0.4 % | 2.8 |
| Griesheim | 138 | 0.7 % | 3.0 |
| Kernstadt | 340 | 0.9 % | 3.0 |
| Windschläg | 142 | 0.7 % | 3.5 |
| Fessenbach | 263 | 0.4 % | 4.5 |
| Zell-Weierbach | 195 | 1.0 % | 5.5 |
| Elgersweier | 175 | 0.6 % | 5.6 |
Sind die Grundstückspreise in Offenburg-Bühl mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Offenburg-Bühl sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Offenburg-Bühl gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Offenburg-Bühl kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Offenburg-Bühl gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Offenburg-Bühl
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Offenburg zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Offenburg
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Offenburg:
Adresse:
Gemeinsamer Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal
Hauptstraße 90
77654 Offenburg
Website:
www.offenburg.de/de/bauen-und-umwelt/gutachterausschussE-Mail:
gutachterausschuss@offenburg.deTelefon:
0781 82-2323Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
