Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Offenburg Rammersweier 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Offenburg-Rammersweier liegt bei 243 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 0.4% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 490 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 25 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Offenburg-Rammersweier 2026
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 243 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 1 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 242 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 0,4%.
Die Bodenrichtwerte für Offenburg-Rammersweier wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Offenburg werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 243 | 0.4 % | 25 | 490 |
| Gewerbe | 106 | 0.0 % | 25 | 170 |
| Landwirtschaft | 3,91 | 19.9 % | 3 | 5 |
| Forstwirtschaft | 0,8 | 0.0 % | 0,8 | 0,8 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Offenburg-Rammersweier (2001-2026)
Der Bodenrichtwert in Offenburg-Rammersweier liegt aktuell bei 243 €/m² und verzeichnete im Jahr 2025 eine moderate Steigerung von 1 €/m² gegenüber dem Vorjahr, was einer Zunahme von 0,4 % entspricht.
Die langfristige Entwicklung zeigt eine bemerkenswerte Wertsteigerung von 92 €/m² im Jahr 2000 auf das aktuelle Niveau, was mehr als einer Verdoppelung in 25 Jahren entspricht. Besonders dynamisch verlief die Preisentwicklung zwischen 2016 und 2021, als der Bodenrichtwert von 190 €/m² auf den bisherigen Höchststand von 258 €/m² anstieg. In diesem Zeitraum waren die Jahre 2016 und 2017 mit Zuwächsen von 9,2 % und 11,6 % besonders ausgeprägt.
Eine markante Zäsur stellte das Jahr 2022 dar, als der Bodenrichtwert um 25 €/m² auf 233 €/m² einbrach - der stärkste absolute Rückgang im gesamten Betrachtungszeitraum mit einem Minus von 9,7 %. Nach diesem deutlichen Einschnitt stabilisierte sich die Entwicklung: 2023 war mit einem minimalen Rückgang von 0,4 % nahezu stagnierend, während 2024 mit einem Plus von 4,3 % wieder eine spürbare Erholung einsetzte. Die frühen 2000er Jahre zeigten ebenfalls bemerkenswerte Schwankungen, insbesondere der sprunghafte Anstieg von 97 €/m² auf 121 €/m² im Jahr 2003, was einer Steigerung von 24,7 % entsprach.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 258 €/m² | 7.1 % |
| 2022 | 233 €/m² | -9.7 % |
| 2023 | 232 €/m² | -0.4 % |
| 2024 | 242 €/m² | 4.3 % |
| 2025 | 243 €/m² | 0.4 % |

Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Offenburg
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Offenburg.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Bohlsbach | 152 | 0.7 % | 1.9 |
| Fessenbach | 263 | 0.4 % | 2.3 |
| Zell-Weierbach | 195 | 1.0 % | 2.7 |
| Bühl | 158 | 0.6 % | 2.8 |
| Kernstadt | 340 | 0.9 % | 3.0 |
| Windschläg | 142 | 0.7 % | 4.2 |
| Waltersweier | 172 | 0.6 % | 4.9 |
| Griesheim | 138 | 0.7 % | 5.1 |
| Elgersweier | 175 | 0.6 % | 5.1 |
| Weier | 144 | 0.7 % | 5.1 |
Sind die Grundstückspreise in Offenburg-Rammersweier mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Offenburg-Rammersweier sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Offenburg-Rammersweier gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Offenburg-Rammersweier kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Offenburg-Rammersweier gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Offenburg-Rammersweier
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Offenburg zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Offenburg
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Offenburg:
Adresse:
Gemeinsamer Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal
Hauptstraße 90
77654 Offenburg
Website:
www.offenburg.de/de/bauen-und-umwelt/gutachterausschussE-Mail:
gutachterausschuss@offenburg.deTelefon:
0781 82-2323Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Offenburg Rammersweier
Die Bodenrichtwerte für Offenburg erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS BW nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim None anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Offenburg werden vom None festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Offenburgs. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 25.06.2025 für den Stichtag 01.01.2025 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Offenburg sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der None hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2026 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2026 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Offenburg werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Offenburg wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Offenburg wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Offenburg befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.