Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Offenburg Zell-Weierbach 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Offenburg-Zell-Weierbach liegt bei 195 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 1.0% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 450 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 25 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Offenburg-Zell-Weierbach 2026
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 195 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 2 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 193 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 1%.
Die Bodenrichtwerte für Offenburg-Zell-Weierbach wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Offenburg werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 195 | 1.0 % | 25 | 450 |
| Landwirtschaft | 3,98 | 16.7 % | 0,3 | 8 |
| Forstwirtschaft | 0,8 | 0.0 % | 0,8 | 1 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Offenburg-Zell-Weierbach (2001-2026)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Offenburg Zell-Weierbach beträgt 195 €/m² im Jahr 2025. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Steigerung um 2 €/m² oder 1,0 %.
Die Bodenrichtwerte zeigen über den Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2025 einen deutlichen Aufwärtstrend von ursprünglich 73 €/m² auf aktuell 195 €/m². Besonders auffällig war die Entwicklung zwischen 2002 und 2007, als die Werte von 77 €/m² auf 129 €/m² anstiegen - ein Zuwachs von 67,5 % in nur fünf Jahren. Den stärksten Einzeljahresanstieg verzeichnete das Jahr 2003 mit einem Sprung um 24,7 % auf 96 €/m².
In den letzten Jahren zeigt sich eine markante Entwicklung: Nach kontinuierlichen Steigerungen bis zum Höchststand von 206 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein deutlicher Rückgang um 9,7 % auf 186 €/m². Diese Korrektur setzte sich 2023 mit einem weiteren Minus von 0,5 % fort, bevor 2024 wieder eine Erholung um 4,3 % einsetzte. Trotz der jüngsten Schwankungen liegt das aktuelle Niveau noch deutlich über den Werten der Vorjahre und zeigt mit der moderaten Steigerung 2025 eine Stabilisierung der Preisentwicklung.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 206 €/m² | 7.3 % |
| 2022 | 186 €/m² | -9.7 % |
| 2023 | 185 €/m² | -0.5 % |
| 2024 | 193 €/m² | 4.3 % |
| 2025 | 195 €/m² | 1.0 % |

Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Offenburg
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Offenburg.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Fessenbach | 263 | 0.4 % | 2.0 |
| Rammersweier | 243 | 0.4 % | 2.7 |
| Kernstadt | 340 | 0.9 % | 4.6 |
| Bohlsbach | 152 | 0.7 % | 4.6 |
| Elgersweier | 175 | 0.6 % | 5.5 |
| Bühl | 158 | 0.6 % | 5.5 |
| Windschläg | 142 | 0.7 % | 6.4 |
| Zunsweier | 144 | 0.7 % | 7.1 |
| Waltersweier | 172 | 0.6 % | 7.4 |
| Griesheim | 138 | 0.7 % | 7.7 |
Sind die Grundstückspreise in Offenburg-Zell-Weierbach mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Offenburg-Zell-Weierbach sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Offenburg-Zell-Weierbach gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Offenburg-Zell-Weierbach kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Offenburg-Zell-Weierbach gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Offenburg-Zell-Weierbach
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Offenburg zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Offenburg
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Offenburg:
Adresse:
Gemeinsamer Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal
Hauptstraße 90
77654 Offenburg
Website:
www.offenburg.de/de/bauen-und-umwelt/gutachterausschussE-Mail:
gutachterausschuss@offenburg.deTelefon:
0781 82-2323Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
