Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Grimmen 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Grimmen? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Grimmen finden Sie im Folgenden.
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27.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Grimmen liegt bei 16 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 125 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 10 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Grimmen entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 16 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 16 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Grimmen wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 08.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Grimmen werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung160.0 %10125
Gewerbe160.0 %1616
Landwirtschaft1,63-12.8 %0,862,6
Forstwirtschaft15.3 %11

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Grimmen (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Grimmen liegt bei 16 €/m² und zeigt damit keine Veränderung gegenüber dem Vorjahr 2024, nachdem im Jahr 2024 ein Anstieg um 6,7 % auf 16 €/m² verzeichnet wurde.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2025 zeigt sich eine kontinuierliche Aufwärtsentwicklung von ursprünglich 6 €/m² auf 16 €/m², was einer Gesamtsteigerung von 166,7 % entspricht. Besonders auffällig ist der deutliche Sprung im Jahr 2003 um 33,3 % von 6 auf 8 €/m², der die größte relative Steigerung im gesamten Zeitraum darstellt. Eine weitere markante Entwicklung zeigt sich im Jahr 2009, als der Bodenrichtwert erstmals um 10,0 % auf 9 €/m² zurückging, bevor er 2010 wieder auf das Vorjahresniveau anstieg.

Die letzten fünf Jahre weisen eine volatile Entwicklung auf: Nach einer Stagnation von 2018 bis 2020 bei 15 €/m² erfolgte 2021 ein kräftiger Anstieg um 13,3 % auf 17 €/m², den höchsten Wert im Betrachtungszeitraum. Dieser wurde jedoch 2022 durch einen Rückgang um 11,8 % auf 15 €/m² wieder korrigiert. Die Jahre 2017 und 2021 stechen mit Zuwächsen von 16,7 % beziehungsweise 13,3 % als die dynamischsten Wachstumsphasen der vergangenen Jahre hervor.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202117 €/m²13.3 %
202215 €/m²-11.8 %
202315 €/m²0.0 %
202416 €/m²6.7 %
202516 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Mecklenburg-Vorpommern.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Süderholz140.0 %7.3
Wittenhagen100.0 %7.6
Sundhagen200.0 %12.7
Zarrendorf405.3 %13.3
Steinhagen (Vorpommern)375.7 %13.6
Richtenberg270.0 %13.8
Franzburg180.0 %13.9
Loitz150.0 %15.2
Wackerow510.0 %16.2
Tribsees1660.0 %17.6
Dersekow170.0 %17.8
Mesekenhagen390.0 %19.2
Greifswald1180.0 %19.8
Stralsund720.0 %20.3
Velgast120.0 %21.7

Sind die Grundstückspreise in Grimmen mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Grimmen sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Grimmen gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Grimmen kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Grimmen gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Grimmen?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Grimmen zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Mecklenburg-Vorpommern können Sie über BORIS MV, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS MV.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Grimmen

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Grimmen:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Vorpommern-Rügen

Carl-Heydemann-Ring 67

18437 Stralsund

Website:

https://www.lk-vr.de/Kreisverwaltung/Kataster-und-Vermessung/Gutachterausschuss/

E-Mail:

gaa@lk-vr.de

Telefon:

03831-357 2818

Fax:

03831-357 442710

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Vorpommern-Rügen.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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