Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Karlsburg 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Karlsburg? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Karlsburg finden Sie im Folgenden.
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16.02.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Karlsburg liegt bei 17 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 75 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 8 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Karlsburg entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 17 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 17 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Karlsburg wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 08.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Karlsburg werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung170.0 %875
Landwirtschaft1,5811.3 %0,792,35
Forstwirtschaft0,34-62.2 %0,30,34

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Karlsburg (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Karlsburg liegt bei 17 €/m² und zeigt für das Jahr 2025 keine Veränderung gegenüber dem Vorjahr. Nach dem Anstieg um 6,2 % im Jahr 2024 hat sich der Wert nun stabilisiert.

Die Entwicklung über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2025 zeigt einen deutlichen Aufwärtstrend von ursprünglich 6 €/m² auf 17 €/m², was einer Steigerung von 183,3 % entspricht. Besonders markant war der Sprung im Jahr 2003, als der Wert um 33,3 % von 6 auf 8 €/m² anstieg. In den Jahren 2008 und 2011 waren jeweils Rückgänge um 9,1 % zu verzeichnen, die jedoch in den Folgejahren wieder ausgeglichen wurden.

Die letzten fünf Jahre zeigen eine volatile Entwicklung: Nach einer stabilen Phase von 2018 bis 2020 bei 16 €/m² folgte 2021 ein Anstieg um 12,5 % auf 18 €/m². Dieser Höchststand wurde jedoch 2022 durch einen Rückgang um 11,1 % auf 16 €/m² korrigiert. Seit 2024 ist wieder eine leichte Erholung auf das aktuelle Niveau von 17 €/m² erkennbar. Auffällig ist, dass die Bodenrichtwerte in Karlsburg mehrfach Schwankungen von etwa 10 % in beide Richtungen aufwiesen, was auf eine gewisse Marktvolatilität hindeutet.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202118 €/m²12.5 %
202216 €/m²-11.1 %
202316 €/m²0.0 %
202417 €/m²6.3 %
202517 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Mecklenburg-Vorpommern.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Züssow130.0 %5.5
Groß Kiesow130.0 %9.2
Kemnitz430.0 %12.1
Lassan150.0 %13.1
Gützkow150.0 %13.4
Wusterhusen250.0 %13.7
Weitenhagen (Greifswald)480.0 %14.4
Wolgast500.0 %14.8
Anklam310.0 %16.7
Lubmin1680.0 %18.0
Kröslin520.0 %18.2
Karlshagen2040.0 %20.1
Zinnowitz2150.5 %21.0
Jarmen150.0 %21.3
Neuenkirchen (Greifswald)670.0 %22.7

Sind die Grundstückspreise in Karlsburg mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Karlsburg sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Karlsburg gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Karlsburg kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Karlsburg gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Karlsburg?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Karlsburg zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Mecklenburg-Vorpommern können Sie über BORIS MV, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS MV.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Karlsburg

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Karlsburg:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Vorpommern-Greifswald

Feldstraße 85a

17489 Greifswald

Website:

https://www.kreis-vg.de/B%C3%BCrgerservice/Kataster-und-Vermessung/Gutachterausschuss/

E-Mail:

gutachterausschuss@kreis-vg.de

Telefon:

03834-8760 3403

Fax:

03834-8760 9097

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Vorpommern-Greifswald.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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