Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Sagard 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Sagard? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Sagard finden Sie im Folgenden.
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19.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Sagard liegt bei 51 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 140 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 36 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Sagard entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 51 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 51 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Sagard wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 08.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Sagard werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung510.0 %36140
Gewerbe260.0 %2626
Landwirtschaft1,87-11.0 %0,992,75
Forstwirtschaft1,242.9 %1,21,2

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Sagard (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Sagard beträgt aktuell 51 €/m² und blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 0,0 %. Nach dem Rückgang im Jahr 2022 hat sich der Wert stabilisiert und zeigt eine seitwärts gerichtete Entwicklung.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2025 entwickelten sich die Bodenrichtwerte von 19 €/m² auf 51 €/m², was einem Anstieg um 168,4 % entspricht. Besonders auffällig war die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, als die Werte von 40 €/m² kontinuierlich auf 54 €/m² anstiegen. Den stärksten Einzelanstieg verzeichnete das Jahr 2003 mit 25,0 %, gefolgt von den Jahren 2016 bis 2018 mit jeweils zweistelligen Zuwachsraten von 11,1 %, 10,0 % und 9,1 %.

Eine markante Zäsur stellte das Jahr 2022 dar, als die Bodenrichtwerte erstmals seit der Finanzkrise 2008/2009 wieder deutlich zurückgingen. Der Rückgang um 9,3 % auf 49 €/m² beendete die mehrjährige Aufwärtstendenz abrupt. In den Jahren 2023 bis 2025 zeigt sich eine Phase der Konsolidierung mit nur geringfügigen Bewegungen - 2024 erfolgte ein moderater Anstieg um 4,1 %, während 2025 erneut Stagnation eintrat.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202154 €/m²8.0 %
202249 €/m²-9.3 %
202349 €/m²0.0 %
202451 €/m²4.1 %
202551 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Mecklenburg-Vorpommern.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Sassnitz540.0 %3.8
Binz1900.0 %13.5
Bergen auf Rügen500.0 %15.1
Wiek480.0 %19.0
Sellin1640.0 %21.0
Gingst460.0 %21.5
Dranske490.0 %22.7
Putbus500.0 %23.9
Göhren (Rügen)1800.0 %24.0
Samtens460.0 %26.3
Mönchgut1720.0 %26.5
Garz (Rügen)550.0 %29.5
Insel Hiddensee4500.2 %29.6
Altefähr530.0 %34.5
Kramerhof580.0 %39.0

Sind die Grundstückspreise in Sagard mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Sagard sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Sagard gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Sagard kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Sagard gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Sagard?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Sagard zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Mecklenburg-Vorpommern können Sie über BORIS MV, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS MV.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sagard

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Sagard:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Vorpommern-Rügen

Carl-Heydemann-Ring 67

18437 Stralsund

Website:

https://www.lk-vr.de/Kreisverwaltung/Kataster-und-Vermessung/Gutachterausschuss/

E-Mail:

gaa@lk-vr.de

Telefon:

03831-357 2818

Fax:

03831-357 442710

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Vorpommern-Rügen.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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