Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Schwerin Warnitz 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Schwerin-Warnitz liegt bei 63 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 1.6% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 175 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 45 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Schwerin-Warnitz 2026
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 63 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 1 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 62 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 1,6%.
Die Bodenrichtwerte für Schwerin-Warnitz wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 08.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Schwerin werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 63 | 1.6 % | 45 | 175 |
| Landwirtschaft | 2 | 1.0 % | 1 | 3,25 |
| Forstwirtschaft | 0,35 | 0.0 % | 0,28 | 0,35 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Schwerin-Warnitz (2001-2026)
Der Bodenrichtwert in Warnitz liegt aktuell bei 63 €/m² und verzeichnet damit eine moderate Steigerung von 1,6 % gegenüber dem Vorjahr. Diese Entwicklung setzt den Erholungstrend nach dem deutlichen Einbruch von 2022 fort.
Die Bodenrichtwerte zeigen über den gesamten Zeitraum von 2000 bis 2025 eine bemerkenswerte Entwicklung mit einer Gesamtsteigerung von 23 €/m² auf 63 €/m². Besonders auffällig ist der starke Anstieg in den frühen 2000er Jahren, mit einem Sprung von 24,0 % im Jahr 2003. Nach einer vorübergehenden Korrektur 2008 und 2009 stabilisierten sich die Werte zwischen 2010 und 2015 auf einem Niveau um 40 €/m².
Den stärksten Wachstumsschub erlebte Warnitz in der Phase von 2016 bis 2021, in der die Bodenrichtwerte von 48 €/m² auf 66 €/m² kletterten. Hervorzuheben sind dabei die Jahre 2017 mit einem Anstieg von 12,5 % und 2021 mit 8,2 %. Diese Entwicklung wurde 2022 durch einen markanten Rückgang von -10,6 % auf 59 €/m² unterbrochen, der als deutlichster Einbruch seit der Finanzkrise 2008/2009 zu bewerten ist. Seit 2023 zeigt sich jedoch eine erneute Stabilisierung mit moderaten Zuwächsen.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 66 €/m² | 8.2 % |
| 2022 | 59 €/m² | -10.6 % |
| 2023 | 59 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 62 €/m² | 5.1 % |
| 2025 | 63 €/m² | 1.6 % |

Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Schwerin
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Schwerin.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Lankow | 63 | 0.0 % | 2.1 |
| Friedrichsthal | 65 | 1.6 % | 2.2 |
| Medewege | 52 | 0.0 % | 2.4 |
| Lewenberg | 77 | 0.0 % | 3.9 |
| Neumühle | 71 | 0.0 % | 4.2 |
| Weststadt | 115 | 0.0 % | 4.6 |
| Paulsstadt | 155 | 0.0 % | 5.1 |
| Schelfstadt | 150 | 0.0 % | 5.9 |
| Wickendorf | 68 | 1.5 % | 6.1 |
| Feldstadt | 121 | 0.8 % | 6.4 |
Sind die Grundstückspreise in Schwerin-Warnitz mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Schwerin-Warnitz sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Schwerin-Warnitz gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Schwerin-Warnitz kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Schwerin-Warnitz gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Schwerin-Warnitz
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Schwerin zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Mecklenburg-Vorpommern können Sie über BORIS MV, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS MV.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Schwerin
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Schwerin:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Schwerin
Grunthalplatz 3b
19053 Schwerin
Website:
https://www.schwerin.de/mein-schwerin/leben/planen-bauen/grundstuecksmarktE-Mail:
ufrisch@schwerin.deTelefon:
0385-545 2751Fax:
0385-545 2709Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Schwerin.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
