Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Oldenburg Krusenbusch 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Oldenburg-Krusenbusch? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Oldenburg-Krusenbusch finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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14 min.
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03.11.2026
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4.8 (262)
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Oldenburg-Krusenbusch liegt bei 228 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 2,6% gefallen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 280 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 45 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Aktuelle Bodenrichtwerte für Oldenburg-Krusenbusch 2026

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 228 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 6 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 234 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von 2,6%.

Die Bodenrichtwerte für Oldenburg-Krusenbusch wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 02.02.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Oldenburg werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung228-2.6 %45280
Gewerbe350.0 %3535
Landwirtschaft4,50.0 %3,56,5
Forstwirtschaft0,70.0 %0,70,7

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Oldenburg-Krusenbusch (2001-2026)

Der Bodenrichtwert in Krusenbusch (Oldenburg) liegt aktuell bei 228 €/m². Gegenüber dem Vorjahr (234 €/m²) entspricht das einem Rückgang um 6 €/m² beziehungsweise 2,6 %. Über den Gesamtzeitraum seit 2000 (89 €/m²) hat sich der Wert damit um das 2,6-Fache erhöht.

Die Entwicklung verlief über die Jahre überwiegend aufwärtsgerichtet. Stärkere Zuwächse zeigten sich 2003 mit 24,5 % (von 94 auf 117 €/m²) und 2005 mit 11,6 %. Zwischen 2008 und 2009 gab der Wert zunächst um -5,7 % beziehungsweise -4,1 % nach, bevor er bis 2012 auf etwa 150 €/m² stagnierte. Ab 2016 beschleunigte sich der Anstieg deutlich: Auf +8,3 % in 2016 und +12,0 % in 2017 folgte bis 2021 ein Anstieg auf 249 €/m², den bisherigen Höchstwert.

In den letzten fünf Jahren zeigt sich ein zweigeteiltes Bild. Nach dem Höchststand 2021 sank der Bodenrichtwert 2022 um 24 €/m² beziehungsweise 9,6 % auf 225 €/m², den stärksten Rückgang im gesamten Betrachtungszeitraum. Dieses Niveau blieb 2023 und 2024 unverändert. Die Erhöhung um 4,0 % auf 234 €/m² im Jahr 2025 wurde 2026 durch den Rückgang auf 228 €/m² teilweise wieder aufgehoben. Der aktuelle Wert liegt damit rund 8,4 % unter dem Höchststand von 2021.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2022225 €/m²-9.6 %
2023225 €/m²0.0 %
2024225 €/m²0.0 %
2025234 €/m²4.0 %
2026228 €/m²-2.6 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Oldenburg

Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Oldenburg.
Stadtteil⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Bümmerstede2900.0 %1.7
Tweelbäke280-3.4 %1.7
Kreyenbrück3200.0 %2.7
Drielaker-Moor3200.0 %2.8
Osternburg3400.0 %3.5
Drielake3200.0 %4.3
Gerichtsviertel6250.0 %4.7
Neuenwege1250.0 %5.0
Bahnhofsviertel5000.0 %5.4
Innenstadt7940.0 %5.5

Sind die Grundstückspreise in Oldenburg-Krusenbusch mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Oldenburg-Krusenbusch sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Oldenburg-Krusenbusch gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Oldenburg-Krusenbusch kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Oldenburg-Krusenbusch gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Oldenburg-Krusenbusch

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Oldenburg zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Niedersachsen können Sie über BORIS Niedersachsen, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Niedersachsen.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Oldenburg

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Oldenburg:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Oldenburg.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Oldenburg Krusenbusch

Die Bodenrichtwerte für Oldenburg erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Niedersachsen nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Oldenburg anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Oldenburg werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Oldenburg festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Oldenburgs. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 02.02.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Oldenburg sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Oldenburg hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Oldenburg werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Oldenburg wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Oldenburg wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Oldenburg befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen