Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Oldenburg Gerichtsviertel 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Oldenburg-Gerichtsviertel? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Oldenburg-Gerichtsviertel finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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14 min.
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03.11.2026
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4.6 (241)
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Oldenburg-Gerichtsviertel liegt bei 625 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 1.100 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 125 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Aktuelle Bodenrichtwerte für Oldenburg-Gerichtsviertel 2026

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 625 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 625 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Oldenburg-Gerichtsviertel wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 02.02.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Oldenburg werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung6250.0 %1251.100
Landwirtschaft4,50.0 %3,55,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Oldenburg-Gerichtsviertel (2001-2026)

Der Bodenrichtwert im Oldenburger Gerichtsviertel liegt 2026 bei 625 €/m² und damit unverändert auf dem Niveau des Vorjahres (0,0 %). Im Jahr 2025 war der Wert zuvor um 24 €/m² beziehungsweise 4,0 % gestiegen. Seit dem Jahr 2000 (237 €/m²) hat sich der Bodenrichtwert damit um rund das 2,6-Fache erhöht.

Die stärksten Zuwächse verzeichnete das Gerichtsviertel zu Beginn der 2000er-Jahre sowie in der zweiten Hälfte der 2010er-Jahre. Besonders auffällig ist der Anstieg von 2003 mit 23,8 % (von 252 auf 312 €/m²). Zwischen 2015 und 2018 stieg der Wert von 451 €/m² auf 592 €/m², wobei 2017 mit 11,8 % der zweithöchste Jahreszuwachs im gesamten Zeitraum erreicht wurde. Rückgänge blieben bis 2021 auf die Jahre 2008 bis 2009 sowie 2011 begrenzt und fielen mit maximal 5,7 % moderat aus.

In den letzten fünf Jahren erreichte der Bodenrichtwert 2021 mit 667 €/m² seinen bisherigen Höchststand nach einem Zuwachs von 7,1 %. Im Folgejahr 2022 sank er um 64 €/m² beziehungsweise 9,6 % auf 603 €/m², was den stärksten Rückgang seit Beginn der Zeitreihe darstellt. Nach zwei weitgehend stabilen Jahren (2023: 603 €/m², 2024: 601 €/m²) folgte 2025 eine Erholung auf 625 €/m², die sich 2026 unverändert fortsetzt. Der Höchststand von 2021 wurde bislang nicht wieder erreicht und liegt aktuell 42 €/m² über dem derzeitigen Wert.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2022603 €/m²-9.6 %
2023603 €/m²0.0 %
2024601 €/m²-0.3 %
2025625 €/m²4.0 %
2026625 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Oldenburg

Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Oldenburg.
Stadtteil⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Innenstadt7940.0 %0.8
Bahnhofsviertel5000.0 %1.0
Dobbenviertel6580.0 %1.1
Osternburg3400.0 %1.2
Haarenesch6000.0 %1.6
Drielake3200.0 %1.8
Bürgeresch4330.0 %2.2
Ziegelhof4220.0 %2.3
Donnerschwee3800.0 %2.5
Drielaker-Moor3200.0 %2.6

Sind die Grundstückspreise in Oldenburg-Gerichtsviertel mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Oldenburg-Gerichtsviertel sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Oldenburg-Gerichtsviertel gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Oldenburg-Gerichtsviertel kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Oldenburg-Gerichtsviertel gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Oldenburg-Gerichtsviertel

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Oldenburg zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Niedersachsen können Sie über BORIS Niedersachsen, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Niedersachsen.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Oldenburg

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Oldenburg:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Oldenburg.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Oldenburg Gerichtsviertel

Die Bodenrichtwerte für Oldenburg erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Niedersachsen nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Oldenburg anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Oldenburg werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Oldenburg festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Oldenburgs. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 02.02.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Oldenburg sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Oldenburg hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Oldenburg werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Oldenburg wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Oldenburg wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Oldenburg befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen