Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Bottrop Batenbrock 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Bottrop-Batenbrock liegt bei 230 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 8% gefallen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 290 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 160 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Bottrop-Batenbrock 2026
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 230 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 20 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 250 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von 8%.
Die Bodenrichtwerte für Bottrop-Batenbrock wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 31.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Bottrop werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 230 | -8.0 % | 160 | 290 |
| Gewerbe | 50 | -23.1 % | 50 | 80 |
| Landwirtschaft | 6,5 | 0.0 % | 6,5 | 6,5 |
| Forstwirtschaft | 0,9 | 0.0 % | 0,9 | 0,9 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Bottrop-Batenbrock (2001-2026)
Der Bodenrichtwert in Batenbrock (Bottrop) liegt im Jahr 2026 bei 230 €/m². Gegenüber dem Vorjahr (250 €/m²) entspricht das einem Rückgang um 20 €/m² beziehungsweise 8,0 %. Damit liegt der Wert klar unter dem Höchststand der Zeitreihe, bewegt sich aber weiterhin deutlich über dem Niveau des Jahres 2000 (95 €/m²).
Über den Gesamtzeitraum seit 2000 hat sich der Bodenrichtwert mehr als verdoppelt. Die stärkste Aufwärtsbewegung fand zwischen 2002 und 2003 statt, als der Wert um 25,0 % von 100 auf 125 €/m² stieg. Eine weitere Phase kräftigen Wachstums folgte ab 2016: Von 180 €/m² im Jahr 2015 stieg der Richtwert bis 2021 auf 266 €/m², mit Zuwächsen von 8,9 % (2016) und 11,7 % (2017). Rückgänge blieben im Betrachtungszeitraum selten und überwiegend moderat, etwa 2008 mit -6,0 % und 2009 mit -3,8 %.
In den letzten fünf Jahren zeigt sich ein wechselhaftes Bild. Nach dem Höchstwert von 266 €/m² im Jahr 2021 sank der Bodenrichtwert 2022 um 9,4 % auf 241 €/m². In den Jahren 2023 und 2024 blieb er mit 241 beziehungsweise 240 €/m² nahezu unverändert. 2025 folgte ein Anstieg um 4,2 % auf 250 €/m², bevor der Wert 2026 mit -8,0 % erneut spürbar nachgab.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2022 | 241 €/m² | -9.4 % |
| 2023 | 241 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 240 €/m² | -0.4 % |
| 2025 | 250 €/m² | 4.2 % |
| 2026 | 230 €/m² | -8.0 % |

Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Bottrop
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Bottrop.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Stadtmitte | 350 | 6.1 % | 1.9 |
| Welheimer Mark | 210 | 0.0 % | 2.0 |
| Boy | 182 | -24.2 % | 2.3 |
| Welheim | 212 | -3.6 % | 2.3 |
| Lehmkuhle | 252 | 0.0 % | 2.4 |
| Ebel | 205 | 0.0 % | 2.6 |
| Eigen | 215 | -6.1 % | 3.3 |
| Vonderort | 285 | 0.0 % | 3.3 |
| Fuhlenbrock | 315 | -1.6 % | 4.1 |
| Grafenwald | 380 | 2.7 % | 6.9 |
Sind die Grundstückspreise in Bottrop-Batenbrock mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Bottrop-Batenbrock sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Bottrop-Batenbrock gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Bottrop-Batenbrock kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Bottrop-Batenbrock gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Bottrop-Batenbrock
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Bottrop zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bottrop
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Bottrop:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop
Am Eickholtshof 24
46236 Bottrop
Website:
https://www.bottrop.de/gutachterausschussE-Mail:
gutachterausschuss@bottrop.deTelefon:
02041/70-4854Fax:
02041/70-4874Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Bottrop Batenbrock
Die Bodenrichtwerte für Bottrop erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS NRW nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Bottrop werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Bottrops. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 31.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Bottrop sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Bottrop werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Bottrop wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Bottrop wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Bottrop befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de