Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Bottrop Eigen 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Bottrop-Eigen liegt bei 215 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 6,1% gefallen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 220 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 205 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
KI-Zusammenfassung anfordern
Lassen Sie diese Seite von ChatGPT zusammenfassen und erhalten Sie eine übersichtliche Analyse der Bodenrichtwerte für Bottrop-Eigen.
Aktuelle Bodenrichtwerte für Bottrop-Eigen 2026
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 215 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 14 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 229 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von 6,1%.
Die Bodenrichtwerte für Bottrop-Eigen wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 31.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Bottrop werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 215 | -6.1 % | 205 | 220 |
| Landwirtschaft | 7,15 | 0.0 % | 6,5 | 7,5 |
| Forstwirtschaft | 0,9 | 0.0 % | 0,9 | 0,9 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Bottrop-Eigen (2001-2026)
Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Bottrop-Eigen liegt im Jahr 2026 bei 215 €/m² und verzeichnet damit einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 14 €/m², was einem Minus von 6,1 % entspricht. Diese Entwicklung setzt die volatile Phase der jüngsten Jahre fort, die durch deutliche Schwankungen gekennzeichnet ist.
Besonders auffällig zeigt sich die Entwicklung seit 2019: Nach einem moderaten Anstieg von 217 €/m² auf 244 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein markanter Einbruch um 9,8 % auf 220 €/m². Der Wert stagnierte 2024 auf diesem Niveau, bevor er 2025 kurzzeitig auf 229 €/m² anstieg, um im aktuellen Jahr 2026 erneut zurückzugehen.
Über den Gesamtzeitraum seit 2000 hat sich der Bodenrichtwert von 87 €/m² auf 215 €/m² mehr als verdoppelt. Die stärkste Wachstumsphase verzeichnete der Stadtteil zwischen 2003 mit einem Sprung um 23,9 % und der kontinuierlichen Aufwärtsbewegung bis 2021. Nach 2008 und 2009, als der Wert zwischenzeitlich auf 139 €/m² sank, folgte eine längere Erholungs- und Wachstumsphase mit dem Höchststand von 244 €/m² im Jahr 2021.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 244 €/m² | 7.0 % |
| 2022 | 220 €/m² | -9.8 % |
| 2024 | 220 €/m² | 0.0 % |
| 2025 | 229 €/m² | 4.1 % |
| 2026 | 215 €/m² | -6.1 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Bottrop
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Bottrop.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Fuhlenbrock | 253 | -0.4 % | 2.6 |
| Stadtmitte | 298 | -2.6 % | 2.8 |
| Batenbrock | 211 | -7.9 % | 3.3 |
| Grafenwald | 223 | -0.9 % | 3.6 |
| Boy | 182 | -12.1 % | 4.0 |
| Lehmkuhle | 181 | 0.0 % | 4.6 |
| Vonderort | 203 | 0.0 % | 4.6 |
| Welheim | 183 | -5.7 % | 4.9 |
| Welheimer Mark | 164 | 0.0 % | 5.3 |
| Ebel | 176 | 0.0 % | 5.4 |
Sind die Grundstückspreise in Bottrop-Eigen mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Bottrop-Eigen sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Bottrop-Eigen gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Bottrop-Eigen kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Bottrop-Eigen gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Bottrop-Eigen
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Bottrop zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bottrop
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Bottrop:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop
Am Eickholtshof 24
46236 Bottrop
Website:
https://www.bottrop.de/gutachterausschussE-Mail:
gutachterausschuss@bottrop.deTelefon:
02041/70-4854Fax:
02041/70-4874Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Bottrop Eigen
Die Bodenrichtwerte für Bottrop erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS NRW nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Bottrop werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Bottrops. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 31.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Bottrop sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Bottrop werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Bottrop wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Bottrop wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Bottrop befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de
