Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Bottrop Welheimer Mark 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Bottrop-Welheimer Mark? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Bottrop-Welheimer Mark finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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27.04.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Bottrop-Welheimer Mark liegt bei 164 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 230 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 160 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Aktuelle Bodenrichtwerte für Bottrop-Welheimer Mark 2026

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 164 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 164 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Bottrop-Welheimer Mark wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 31.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Bottrop werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung1640.0 %160230
Gewerbe5323.3 %50100
Landwirtschaft6,50.0 %6,56,5
Forstwirtschaft0,90.0 %0,90,9

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Bottrop-Welheimer Mark (2001-2026)

Der Bodenrichtwert in Bottrop-Welheimer Mark liegt im Jahr 2026 bei 164 €/m² und zeigt damit gegenüber dem Vorjahr keine Veränderung mit 0,0 %. Im Vergleich zum Ausgangswert von 62 €/m² im Jahr 2000 hat sich der Bodenrichtwert über den Gesamtzeitraum von 26 Jahren um 164,5 % erhöht.

Die dynamischste Entwicklung zeigt sich im Zeitraum von 2015 bis 2021, in dem der Bodenrichtwert kontinuierlich von 118 €/m² auf 175 €/m² anstieg. Besonders auffällig sind dabei die Jahre 2016 bis 2018 mit deutlichen Zuwächsen von 8,5 %, 11,7 % und 8,4 %. Der absolute Höchstwert von 175 €/m² wurde im Jahr 2021 erreicht.

Eine markante Trendumkehr erfolgte im Jahr 2022 mit einem Rückgang um 17 €/m² beziehungsweise -9,7 % auf 158 €/m². Nach einem weiteren minimalen Rückgang um -0,6 % im Jahr 2024 zeigt sich in den Jahren 2025 und 2026 eine Stabilisierung auf dem Niveau von 164 €/m². Die frühen 2000er Jahre waren ebenfalls von starken Schwankungen geprägt, insbesondere im Jahr 2003 mit einem außergewöhnlichen Anstieg um 24,2 %.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021175 €/m²7.4 %
2022158 €/m²-9.7 %
2024157 €/m²-0.6 %
2025164 €/m²4.5 %
2026164 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Bottrop

Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Bottrop.
Stadtteil⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Welheim183-5.7 %1.8
Batenbrock211-7.9 %2.0
Ebel1760.0 %2.3
Boy182-12.1 %2.8
Lehmkuhle1810.0 %2.8
Stadtmitte298-2.6 %3.5
Vonderort2030.0 %4.1
Eigen215-6.1 %5.3
Fuhlenbrock253-0.4 %5.9
Grafenwald223-0.9 %8.9

Sind die Grundstückspreise in Bottrop-Welheimer Mark mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Bottrop-Welheimer Mark sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Bottrop-Welheimer Mark gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Bottrop-Welheimer Mark kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Bottrop-Welheimer Mark gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Bottrop-Welheimer Mark

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Bottrop zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bottrop

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Bottrop:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop

Am Eickholtshof 24

46236 Bottrop

Website:

https://www.bottrop.de/gutachterausschuss

E-Mail:

gutachterausschuss@bottrop.de

Telefon:

02041/70-4854

Fax:

02041/70-4874

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Bottrop Welheimer Mark

Die Bodenrichtwerte für Bottrop erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS NRW nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Bottrop werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Bottrops. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 31.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Bottrop sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Bottrop werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Bottrop wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Bottrop wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Bottrop befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen