Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Bottrop Fuhlenbrock 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Bottrop-Fuhlenbrock liegt bei 253 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 0,4% gefallen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 540 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 160 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Bottrop-Fuhlenbrock 2026
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 253 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 1 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 254 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von 0,4%.
Die Bodenrichtwerte für Bottrop-Fuhlenbrock wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 31.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Bottrop werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 253 | -0.4 % | 160 | 540 |
| Gewerbe | 85 | 13.3 % | 70 | 85 |
| Landwirtschaft | 6,96 | 0.0 % | 6,5 | 8 |
| Forstwirtschaft | 0,9 | 0.0 % | 0,8 | 0,9 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Bottrop-Fuhlenbrock (2001-2026)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Bottrop-Fuhlenbrock beträgt 253 €/m² im Jahr 2026. Gegenüber dem Vorjahr 2025 zeigt sich eine minimale Veränderung von -0,4 %, was einer Reduzierung um 1 €/m² entspricht.
Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2026 hat sich der Bodenrichtwert von ursprünglich 96 €/m² auf 253 €/m² entwickelt, was einem Gesamtanstieg von 163,5 % entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, als der Wert von 199 €/m² kontinuierlich auf 271 €/m² kletterte – dem höchsten jemals erreichten Niveau. Auffällig ist der deutliche Einbruch im Jahr 2022 um 9,6 % auf 245 €/m², der die bis dahin anhaltende Aufwärtsentwicklung unterbrach.
In den vergangenen fünf Jahren zeigt sich eine wechselhafte Entwicklung mit einem Rückgang von 271 €/m² (2021) auf aktuell 253 €/m². Nach dem markanten Rückgang 2022 stabilisierten sich die Werte zwischen 2024 und 2026 auf einem Niveau um 250 €/m², wobei die jährlichen Schwankungen minimal ausfallen. Die stärksten Zuwächse im Gesamtzeitraum verzeichneten die Jahre 2003 mit 24,5 % und 2017 mit 11,6 %.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 271 €/m² | 7.1 % |
| 2022 | 245 €/m² | -9.6 % |
| 2024 | 244 €/m² | -0.4 % |
| 2025 | 254 €/m² | 4.1 % |
| 2026 | 253 €/m² | -0.4 % |

Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Bottrop
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Bottrop.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Stadtmitte | 298 | -2.6 % | 2.4 |
| Eigen | 215 | -6.1 % | 2.6 |
| Vonderort | 203 | 0.0 % | 3.2 |
| Lehmkuhle | 181 | 0.0 % | 3.9 |
| Batenbrock | 211 | -7.9 % | 4.1 |
| Grafenwald | 223 | -0.9 % | 4.3 |
| Ebel | 176 | 0.0 % | 4.9 |
| Boy | 182 | -12.1 % | 5.7 |
| Welheimer Mark | 164 | 0.0 % | 5.9 |
| Welheim | 183 | -5.7 % | 6.2 |
Sind die Grundstückspreise in Bottrop-Fuhlenbrock mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Bottrop-Fuhlenbrock sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Bottrop-Fuhlenbrock gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Bottrop-Fuhlenbrock kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Bottrop-Fuhlenbrock gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Bottrop-Fuhlenbrock
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Bottrop zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bottrop
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Bottrop:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop
Am Eickholtshof 24
46236 Bottrop
Website:
https://www.bottrop.de/gutachterausschussE-Mail:
gutachterausschuss@bottrop.deTelefon:
02041/70-4854Fax:
02041/70-4874Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Bottrop Fuhlenbrock
Die Bodenrichtwerte für Bottrop erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS NRW nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Bottrop werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Bottrops. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 31.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Bottrop sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Bottrop werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Bottrop wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Bottrop wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Bottrop befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de