Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Düsseldorf Kaiserswerth 2025
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Düsseldorf-Kaiserswerth liegt bei 947 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um -9.8% gefallen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 1.550 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 220 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Düsseldorf-Kaiserswerth 2025
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 947 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 103 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 1.050 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von 9,8%.
Die Bodenrichtwerte für Düsseldorf-Kaiserswerth wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 06.02.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Düsseldorf werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 947 | -9.8 % | 220 | 1.550 |
| Gewerbe | 280 | -6.7 % | 280 | 280 |
| Landwirtschaft | 8,68 | 15.6 % | 6,5 | 10 |
| Forstwirtschaft | 1 | 0.0 % | 1 | 1 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Düsseldorf-Kaiserswerth (2001-2025)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Düsseldorf-Kaiserswerth liegt bei 947 €/m² und verzeichnet damit einen deutlichen Rückgang von 103 €/m² beziehungsweise 9,8 % gegenüber dem Vorjahr. Diese Entwicklung setzt den bereits 2022 begonnenen Abwärtstrend fort, als die Bodenrichtwerte erstmals seit der Finanzkrise wieder merklich sanken.
Über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2025 zeigt sich eine bemerkenswerte Entwicklung mit mehreren ausgeprägten Phasen. Nach einem moderaten Start um 399 €/m² im Jahr 2000 folgte eine erste Wachstumsphase bis 2007, unterbrochen lediglich durch den Spitzenwert von 525 €/m² im Jahr 2003 mit einem außergewöhnlichen Anstieg von 24,1 %. Die Finanzkrise 2008/2009 führte zu einem temporären Rückgang auf 641 €/m², bevor ab 2010 eine lang anhaltende Aufwärtsbewegung einsetzte.
Besonders dynamisch entwickelten sich die Bodenrichtwerte zwischen 2016 und 2021, als sie von 824 €/m² kontinuierlich auf den Höchststand von 1.120 €/m² kletterten. Der stärkste Einzelanstieg in diesem Zeitraum erfolgte 2017 mit 96 €/m² oder 11,7 %. Diese Entwicklung kehrte sich jedoch ab 2022 abrupt um: Nach dem drastischen Einbruch um 9,6 % auf 1.013 €/m² stabilisierten sich die Werte 2023 kurzzeitig, bevor 2024 nochmals ein Anstieg auf 1.050 €/m² erfolgte. Der erneute Rückgang 2025 führt die Bodenrichtwerte wieder auf das Niveau von etwa 2018 zurück.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 1.120 €/m² | 7.1 % |
| 2022 | 1.013 €/m² | -9.6 % |
| 2023 | 1.010 €/m² | -0.3 % |
| 2024 | 1.050 €/m² | 4.0 % |
| 2025 | 947 €/m² | -9.8 % |

Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Düsseldorf
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Düsseldorf.Sind die Grundstückspreise in Düsseldorf-Kaiserswerth mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Düsseldorf-Kaiserswerth sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Düsseldorf-Kaiserswerth gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2025 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2024.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Düsseldorf-Kaiserswerth kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Düsseldorf-Kaiserswerth gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Düsseldorf-Kaiserswerth
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Düsseldorf zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Düsseldorf
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Düsseldorf:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Düsseldorf
Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
Website:
https://gutachterausschuss.duesseldorf.deE-Mail:
gutachterausschuss@duesseldorf.deTelefon:
0211/89-94670Fax:
0211/89-31244Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Düsseldorf.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
