Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Essen Byfang 2025
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Essen-Byfang liegt bei 265 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 0.0% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 430 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 185 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Essen-Byfang 2025
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 265 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 265 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Essen-Byfang wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 06.02.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Essen werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 266 | 0.0 % | 185 | 430 |
| Gewerbe | 150 | 2.0 % | 85 | 220 |
| Landwirtschaft | 5,74 | 18.8 % | 3,2 | 7,5 |
| Forstwirtschaft | 0,9 | 28.6 % | 0,5 | 0,9 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Essen-Byfang (2001-2025)
Der Bodenrichtwert in Essen-Byfang beträgt aktuell 265 €/m² und blieb damit im Jahr 2025 unverändert gegenüber dem Vorjahr. Diese Stagnation folgt auf eine Phase der Erholung, nachdem der Wert 2024 um 4,3 Prozent gestiegen war.
Besonders auffällig ist die Entwicklung in den vergangenen fünf Jahren: Nach einem kontinuierlichen Anstieg bis zum Höchststand von 282 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein drastischer Einbruch um 9,6 Prozent auf 255 €/m². Dieser Rückgang um 27 €/m² stellt die stärkste absolute Wertminderung im gesamten Betrachtungszeitraum dar. In den Folgejahren stabilisierte sich der Markt wieder, wobei 2023 nur eine marginale Veränderung um 0,4 Prozent nach unten verzeichnete.
Über den Gesamtzeitraum seit 2000 zeigt sich eine bemerkenswerte Entwicklung: Ausgehend von 100 €/m² hat sich der Bodenrichtwert mehr als verdoppelt. Besonders dynamisch verliefen die Jahre 2003 mit einem Sprung um 24,5 Prozent sowie die Periode von 2016 bis 2018, in der der Wert von 208 €/m² auf 251 €/m² kletterte. Negative Entwicklungen konzentrierten sich hauptsächlich auf die Jahre 2008/2009 während der Finanzkrise sowie den bereits erwähnten Einbruch 2022.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 282 €/m² | 6.8 % |
| 2022 | 255 €/m² | -9.6 % |
| 2023 | 254 €/m² | -0.4 % |
| 2024 | 265 €/m² | 4.3 % |
| 2025 | 265 €/m² | 0.0 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Essen
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Essen.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Kupferdreh | 295 | 0.0 % | 2.3 |
| Burgaltendorf | 348 | 0.0 % | 2.6 |
| Überruhr-Holthausen | 326 | 0.0 % | 2.6 |
| Heisingen | 454 | 0.0 % | 2.9 |
| Horst | 272 | -0.4 % | 4.4 |
| Überruhr-Hinsel | 352 | 0.0 % | 4.4 |
| Fischlaken | 351 | 0.0 % | 4.5 |
| Rellinghausen | 396 | 0.0 % | 4.6 |
| Stadtwald | 409 | 0.0 % | 5.8 |
| Freisenbruch | 233 | 0.0 % | 5.8 |
Sind die Grundstückspreise in Essen-Byfang mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Essen-Byfang sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Essen-Byfang gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2025 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2024.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Essen-Byfang kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Essen-Byfang gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Essen-Byfang
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Essen zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Essen
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Essen:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen
Lindenallee 8
45127 Essen
Website:
https://www.gars.nrw/essenE-Mail:
gutachterausschuss@essen.deTelefon:
0201/88-68505Fax:
0201/88-9168502Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
