Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Essen Frintrop 2025
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Essen-Frintrop liegt bei 270 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 0.0% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 370 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 140 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Essen-Frintrop 2025
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 270 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 270 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Essen-Frintrop wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 06.02.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Essen werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 271 | 0.0 % | 140 | 370 |
| Gewerbe | 80 | 9.6 % | 80 | 80 |
| Landwirtschaft | 5,75 | 19.0 % | 4 | 7,5 |
| Forstwirtschaft | 0,9 | 28.6 % | 0,8 | 0,9 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Essen-Frintrop (2001-2025)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Essen-Frintrop liegt bei 270 €/m² und blieb damit im Jahr 2025 unverändert gegenüber dem Vorjahr. Nach dem deutlichen Anstieg von 11 €/m² im Jahr 2024 zeigt sich somit eine Stabilisierung auf diesem Niveau.
Die markanteste Entwicklung der vergangenen Jahre war der drastische Einbruch im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert um 28 €/m² auf 260 €/m² fiel - ein Rückgang von 9,7 %. Dies beendete eine kontinuierliche Aufwärtsbewegung, die von 2010 bis 2021 angehalten hatte und den Wert von 175 €/m² auf den bisherigen Höchststand von 288 €/m² getrieben hatte. Besonders dynamisch verlief diese Phase zwischen 2016 und 2021, wo sich jährliche Steigerungen zwischen 5,1 % und 11,3 % zeigten.
Über den gesamten Betrachtungszeitraum seit 2000 hat sich der Bodenrichtwert in Frintrop mehr als verdoppelt. Auffällig war bereits die frühe Wachstumsphase von 2002 bis 2007, in der der Wert von 108 €/m² auf 181 €/m² kletterte, unterbrochen nur durch einen temporären Rückgang in den Jahren 2008 und 2009 auf 164 €/m². Die außergewöhnliche Steigerung von 25,0 % im Jahr 2003 stellt dabei den stärksten Einzeljahresanstieg des gesamten Zeitraums dar.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 288 €/m² | 7.1 % |
| 2022 | 260 €/m² | -9.7 % |
| 2023 | 259 €/m² | -0.4 % |
| 2024 | 270 €/m² | 4.2 % |
| 2025 | 270 €/m² | 0.0 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Essen
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Essen.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Bedingrade | 325 | 0.0 % | 1.4 |
| Dellwig | 240 | 0.0 % | 1.8 |
| Gerschede | 283 | 0.0 % | 2.3 |
| Borbeck-Mitte | 370 | 0.0 % | 2.7 |
| Schönebeck | 375 | 4.5 % | 3.3 |
| Bergeborbeck | 317 | 0.0 % | 4.3 |
| Bochold | 306 | 0.0 % | 4.3 |
| Altendorf | 342 | 0.0 % | 4.9 |
| Frohnhausen | 381 | 0.0 % | 5.4 |
| Vogelheim | 215 | 0.0 % | 5.8 |
Sind die Grundstückspreise in Essen-Frintrop mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Essen-Frintrop sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Essen-Frintrop gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2025 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2024.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Essen-Frintrop kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Essen-Frintrop gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Essen-Frintrop
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Essen zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Essen
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Essen:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen
Lindenallee 8
45127 Essen
Website:
https://www.gars.nrw/essenE-Mail:
gutachterausschuss@essen.deTelefon:
0201/88-68505Fax:
0201/88-9168502Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
