Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Essen Schönebeck 2025
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Essen-Schönebeck liegt bei 374 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 4.2% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 500 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 225 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Essen-Schönebeck 2025
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 374 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 15 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 359 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 4,2%.
Die Bodenrichtwerte für Essen-Schönebeck wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 06.02.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Essen werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) | 
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 375 | 4.5 % | 225 | 500 | 
| Landwirtschaft | 5,75 | 19.0 % | 4 | 7,5 | 
| Forstwirtschaft | 0,9 | 28.6 % | 0,9 | 1 | 
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Essen-Schönebeck (2001-2025)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Essen-Schönebeck liegt bei 374 €/m² und zeigt damit eine Steigerung von 15 €/m² oder 4,2 % gegenüber dem Vorjahr. Diese Entwicklung setzt die Erholung nach dem deutlichen Rückgang in den Jahren 2022 und 2023 fort.
Die Bodenrichtwerte in Schönebeck durchliefen über den Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2025 eine bemerkenswerte Entwicklung mit einer Gesamtsteigerung von 175 %. Besonders auffällig zeigt sich der starke Anstieg zwischen 2016 und 2021, in dem sich die Werte von 281 €/m² auf 383 €/m² erhöhten. Den stärksten Einzelanstieg verzeichnete das Jahr 2003 mit einem Sprung um 24,3 % auf 179 €/m². Ebenfalls markant war die Entwicklung 2017 mit einem Zuwachs von 11,7 % auf 314 €/m².
Nach dem kontinuierlichen Aufwärtstrend bis 2021 folgte 2022 eine drastische Korrektur um 9,7 % auf 346 €/m² - der stärkste Rückgang im gesamten Zeitraum. Diese Abwärtsbewegung setzte sich 2023 mit einem weiteren leichten Minus fort, bevor 2024 und 2025 wieder moderate Steigerungen von jeweils über 4 % eintraten. Trotz der jüngsten Erholung liegt der aktuelle Wert noch unter dem Höchststand von 383 €/m² aus dem Jahr 2021.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung | 
|---|---|---|
| 2021 | 383 €/m² | 7.3 % | 
| 2022 | 346 €/m² | -9.7 % | 
| 2023 | 345 €/m² | -0.3 % | 
| 2024 | 359 €/m² | 4.1 % | 
| 2025 | 374 €/m² | 4.2 % | 

Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Essen
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Essen.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) | 
|---|---|---|---|
| Bedingrade | 325 | 0.0 % | 1.9 | 
| Borbeck-Mitte | 370 | 0.0 % | 2.0 | 
| Frohnhausen | 381 | 0.0 % | 2.2 | 
| Altendorf | 342 | 0.0 % | 2.4 | 
| Bochold | 306 | 0.0 % | 2.8 | 
| Gerschede | 283 | 0.0 % | 3.1 | 
| Fulerum | 387 | 0.8 % | 3.3 | 
| Frintrop | 271 | 0.0 % | 3.3 | 
| Dellwig | 240 | 0.0 % | 3.8 | 
| Holsterhausen | 486 | 0.0 % | 3.8 | 
Sind die Grundstückspreise in Essen-Schönebeck mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Essen-Schönebeck sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Essen-Schönebeck gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2025 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2024.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Essen-Schönebeck kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Essen-Schönebeck gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Essen-Schönebeck
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Essen zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Essen
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Essen:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen
Lindenallee 8
45127 Essen
Website:
https://www.gars.nrw/essenE-Mail:
gutachterausschuss@essen.deTelefon:
0201/88-68505Fax:
0201/88-9168502Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
