Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Essen Stadtkern 2025
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Essen-Stadtkern liegt bei 1.319 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 0.0% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 6.000 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 350 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Essen-Stadtkern 2025
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 1.319 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 1.319 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Essen-Stadtkern wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 06.02.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Essen werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 1.319 | 0.0 % | 350 | 6.000 |
| Gewerbe | 313 | -29.5 % | 135 | 820 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Essen-Stadtkern (2001-2025)
Der aktuelle Bodenrichtwert im Essener Stadtkern liegt bei 1.319 €/m² und blieb damit gegenüber dem Vorjahr unverändert. Nach dem deutlichen Anstieg von 4,0 Prozent im Jahr 2024 zeigt sich die Entwicklung nun stagnierend.
Besonders auffällig ist der dramatische Einbruch im Jahr 2022, als die Bodenrichtwerte um 135 €/m² auf 1.272 €/m² fielen - ein Rückgang von 9,6 Prozent. Dies beendete abrupt eine langjährige Aufwärtstendenz, die von 2016 bis 2021 anhielt und den Bodenrichtwert von 1.035 €/m² auf den bisherigen Höchststand von 1.407 €/m² katapultierte. In dieser Phase verzeichnete der Stadtkern besonders starke Zuwächse von 11,7 Prozent im Jahr 2017 und 8,0 Prozent im Jahr 2018.
Über den gesamten Betrachtungszeitraum seit dem Jahr 2000 zeigt sich trotz zwischenzeitlicher Schwankungen eine positive Gesamtentwicklung. Der stärkste Einzelanstieg ereignete sich bereits 2003 mit einem Sprung um 129 €/m² auf 660 €/m², was einem Zuwachs von 24,3 Prozent entspricht. Nach der Finanzkrise 2008 und 2009 erlebten die Bodenrichtwerte deutliche Rückgänge, erholten sich jedoch in den Folgejahren kontinuierlich. Die jüngste Entwicklung seit 2022 deutet auf eine Phase der Konsolidierung nach den starken Anstiegen der Vorjahre hin.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 1.407 €/m² | 7.1 % |
| 2022 | 1.272 €/m² | -9.6 % |
| 2023 | 1.268 €/m² | -0.3 % |
| 2024 | 1.319 €/m² | 4.0 % |
| 2025 | 1.319 €/m² | 0.0 % |

Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Essen
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Essen.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Ostviertel | 336 | 0.0 % | 1.1 |
| Westviertel | 564 | 0.0 % | 1.1 |
| Südviertel | 648 | 0.0 % | 1.2 |
| Südostviertel | 445 | -0.2 % | 1.4 |
| Nordviertel | 302 | 0.0 % | 1.4 |
| Holsterhausen | 486 | 0.0 % | 2.2 |
| Huttrop | 438 | 1.4 % | 2.4 |
| Frillendorf | 280 | 0.0 % | 2.7 |
| Rüttenscheid | 528 | 0.0 % | 2.8 |
| Altendorf | 342 | 0.0 % | 2.8 |
Sind die Grundstückspreise in Essen-Stadtkern mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Essen-Stadtkern sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Essen-Stadtkern gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2025 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2024.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Essen-Stadtkern kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Essen-Stadtkern gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Essen-Stadtkern
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Essen zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Essen
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Essen:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen
Lindenallee 8
45127 Essen
Website:
https://www.gars.nrw/essenE-Mail:
gutachterausschuss@essen.deTelefon:
0201/88-68505Fax:
0201/88-9168502Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
