Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Siegen Eisern 2025
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Siegen-Eisern liegt bei 70 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um -5.4% gefallen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 110 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 35 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Siegen-Eisern 2025
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 70 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 4 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 74 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von 5,4%.
Die Bodenrichtwerte für Siegen-Eisern wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 06.02.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Siegen werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 70 | -5.4 % | 35 | 110 |
| Gewerbe | 30 | 0.0 % | 15 | 40 |
| Landwirtschaft | 2,5 | 0.0 % | 1,95 | 2,5 |
| Forstwirtschaft | 0,8 | 14.3 % | 0,55 | 0,8 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Siegen-Eisern (2001-2025)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Siegen-Eisern liegt bei 70 €/m² und verzeichnet damit einen Rückgang von 4 €/m² oder 5,4 % gegenüber dem Vorjahr. Nach dem zwischenzeitlichen Anstieg auf 74 €/m² im Jahr 2024 setzt sich damit der volatile Verlauf der vergangenen Jahre fort.
Die Entwicklung der letzten fünf Jahre zeigt deutliche Schwankungen mit einem markanten Einschnitt im Jahr 2022. Nach kontinuierlichen Steigerungen von 2020 bis 2021, als die Werte von 73 auf 78 €/m² kletterten, folgte 2022 ein drastischer Rückgang um 9,0 % auf 71 €/m². Dieser Wert blieb 2023 unverändert, bevor 2024 ein kurzzeitiger Anstieg auf 74 €/m² erfolgte.
Über den gesamten Betrachtungszeitraum seit 2000 zeigt sich eine positive Gesamtentwicklung von ursprünglich 28 €/m² auf aktuell 70 €/m², was einem Zuwachs von 150 % entspricht. Besonders auffällig war der Sprung um 27,6 % im Jahr 2003, als die Werte von 29 auf 37 €/m² stiegen. Die stärksten Wachstumsphasen lagen zwischen 2015 und 2021, in denen die Bodenrichtwerte von 53 auf 78 €/m² anstiegen, unterbrochen nur durch eine Stagnation 2019. Der Höchstwert von 78 €/m² wurde 2021 erreicht und seither nicht wieder übertroffen.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 78 €/m² | 6.8 % |
| 2022 | 71 €/m² | -9.0 % |
| 2023 | 71 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 74 €/m² | 4.2 % |
| 2025 | 70 €/m² | -5.4 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Siegen
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Siegen.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Eiserfeld | 71 | -9.0 % | 2.6 |
| Siegen-Mitte | 106 | -6.2 % | 4.7 |
| Niederschelden | 82 | -10.9 % | 4.8 |
| Kaan-Marienborn | 89 | -1.1 % | 4.9 |
| Gosenbach | 73 | -8.8 % | 6.1 |
| Bürbach | 79 | -9.2 % | 6.8 |
| Volnsberg | 70 | -2.8 % | 6.8 |
| Feuersbach | 70 | -2.8 % | 7.2 |
| Oberschelden | 71 | -5.3 % | 7.6 |
| Weidenau | 127 | 0.8 % | 7.8 |
Sind die Grundstückspreise in Siegen-Eisern mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Siegen-Eisern sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Siegen-Eisern gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2025 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2024.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Siegen-Eisern kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Siegen-Eisern gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Siegen-Eisern
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Siegen zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Siegen
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Siegen:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Siegen
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Website:
https://www.gars.nrw/siegenE-Mail:
gutachterausschuss@siegen.deTelefon:
0271/404-3232Fax:
0271/404-363232Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Siegen.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
