Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Siegen Weidenau 2025
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Siegen-Weidenau liegt bei 127 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 0.8% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 460 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 55 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Siegen-Weidenau 2025
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 127 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 1 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 126 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 0,8%.
Die Bodenrichtwerte für Siegen-Weidenau wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 06.02.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Siegen werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 127 | 0.8 % | 55 | 460 |
| Gewerbe | 66 | 0.0 % | 55 | 80 |
| Landwirtschaft | 2,5 | 0.0 % | 2 | 2,5 |
| Forstwirtschaft | 0,8 | 14.3 % | 0,55 | 0,8 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Siegen-Weidenau (2001-2025)
Der Bodenrichtwert in Siegen-Weidenau beträgt aktuell 127 €/m² und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 1 €/m² beziehungsweise 0,8 % gestiegen. Nach der Stagnation im Jahr 2023 setzt sich damit die Aufwärtsentwicklung der Bodenwerte wieder fort.
Über den gesamten Betrachtungszeitraum zeigt sich eine bemerkenswerte Wertsteigerung von 47 €/m² im Jahr 2000 auf 127 €/m² in 2025, was einer Gesamtsteigerung von 170,2 % entspricht. Besonders auffällig war das Jahr 2003 mit einem Sprung um 26,0 % auf 63 €/m², gefolgt von kontinuierlichen Zuwächsen bis 2007. Die Finanzkrise hinterließ ihre Spuren mit Rückgängen in den Jahren 2008 und 2009, bevor sich die Werte wieder stabilisierten.
Die jüngere Entwicklung seit 2017 war von erheblicher Dynamik geprägt. Von 2017 bis 2021 stiegen die Bodenrichtwerte von 110 €/m² auf den bisherigen Höchststand von 134 €/m², wobei das Jahr 2017 mit einem Anstieg um 12,2 % besonders hervorstach. Den markantesten Einschnitt der letzten Jahre stellte 2022 mit einem Rückgang um 9,7 % auf 121 €/m² dar. Nach der Stagnation 2023 deutet die moderate Erholung in den Jahren 2024 und 2025 auf eine Stabilisierung des Marktniveaus hin.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 134 €/m² | 7.2 % |
| 2022 | 121 €/m² | -9.7 % |
| 2023 | 121 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 126 €/m² | 4.1 % |
| 2025 | 127 €/m² | 0.8 % |

Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Siegen
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Siegen.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Bürbach | 79 | -9.2 % | 2.3 |
| Niedersetzen | 71 | -5.3 % | 2.6 |
| Geisweid | 98 | -3.9 % | 2.6 |
| Birlenbach | 81 | -2.4 % | 2.9 |
| Dillnhütten | 92 | 0.0 % | 3.2 |
| Siegen-Mitte | 106 | -6.2 % | 3.5 |
| Volnsberg | 70 | -2.8 % | 3.7 |
| Kaan-Marienborn | 89 | -1.1 % | 4.0 |
| Trupbach | 74 | -3.9 % | 4.0 |
| Obersetzen | 70 | -5.4 % | 4.2 |
Sind die Grundstückspreise in Siegen-Weidenau mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Siegen-Weidenau sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Siegen-Weidenau gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2025 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2024.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Siegen-Weidenau kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Siegen-Weidenau gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Siegen-Weidenau
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Siegen zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Siegen
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Siegen:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Siegen
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Website:
https://www.gars.nrw/siegenE-Mail:
gutachterausschuss@siegen.deTelefon:
0271/404-3232Fax:
0271/404-363232Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Siegen.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
