Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Siegen Niedersetzen 2025
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Siegen-Niedersetzen liegt bei 71 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um -4.1% gefallen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 115 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 50 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Siegen-Niedersetzen 2025
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 71 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 3 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 74 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von 4,1%.
Die Bodenrichtwerte für Siegen-Niedersetzen wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 06.02.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Siegen werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 71 | -5.3 % | 50 | 115 |
| Gewerbe | 60 | 0.0 % | 60 | 60 |
| Landwirtschaft | 2,5 | 0.0 % | 2 | 2,8 |
| Forstwirtschaft | 0,8 | 14.3 % | 0,55 | 0,8 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Siegen-Niedersetzen (2001-2025)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Siegen-Niedersetzen beträgt 71 €/m² und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 3 €/m² bzw. 4,1 % gesunken. Diese Entwicklung setzt den bereits 2022 eingetretenen Rückgang fort und unterbricht damit eine längere Phase kontinuierlicher Wertsteigerungen.
Besonders auffällig ist die Entwicklung der vergangenen Jahre: Nach einem kontinuierlichen Aufwärtstrend von 2013 bis 2021, in dem sich der Bodenrichtwert von 49 €/m² auf 78 €/m² erhöhte, erfolgte 2022 ein deutlicher Einbruch um 9,0 % auf 71 €/m². Dieser Wert blieb 2023 konstant, bevor 2024 eine kurzzeitige Erholung auf 74 €/m² einsetzte. Die jüngste Entwicklung zeigt jedoch wieder eine rückläufige Tendenz.
Über den gesamten Betrachtungszeitraum seit 2000 zeigt sich eine positive Grundtendenz mit einem Anstieg von ursprünglich 28 €/m² auf aktuell 71 €/m². Markante Entwicklungen waren der sprunghafte Anstieg 2003 um 27,6 %, die kontinuierlichen Zuwächse zwischen 2016 und 2018 mit jährlichen Steigerungen von über 9 % sowie der Höchststand von 78 €/m² im Jahr 2021. Die Jahre 2019 und 2023 waren durch Stagnation geprägt, während 2008 und 2022 die stärksten Rückgänge verzeichneten.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 78 €/m² | 6.8 % |
| 2022 | 71 €/m² | -9.0 % |
| 2023 | 71 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 74 €/m² | 4.2 % |
| 2025 | 71 €/m² | -4.1 % |

Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Siegen
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Siegen.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Dillnhütten | 92 | 0.0 % | 1.5 |
| Obersetzen | 70 | -5.4 % | 1.6 |
| Geisweid | 98 | -3.9 % | 2.3 |
| Weidenau | 127 | 0.8 % | 2.6 |
| Sohlbach | 72 | -4.0 % | 3.0 |
| Birlenbach | 81 | -2.4 % | 3.7 |
| Bürbach | 79 | -9.2 % | 4.2 |
| Buchen | 72 | -8.9 % | 4.3 |
| Langenholdinghausen | 71 | -4.1 % | 4.6 |
| Trupbach | 74 | -3.9 % | 5.1 |
Sind die Grundstückspreise in Siegen-Niedersetzen mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Siegen-Niedersetzen sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Siegen-Niedersetzen gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2025 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2024.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Siegen-Niedersetzen kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Siegen-Niedersetzen gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Siegen-Niedersetzen
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Siegen zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Siegen
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Siegen:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Siegen
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Website:
https://www.gars.nrw/siegenE-Mail:
gutachterausschuss@siegen.deTelefon:
0271/404-3232Fax:
0271/404-363232Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Siegen.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
