Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Siegen Obersetzen 2025
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Siegen-Obersetzen liegt bei 69 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um -5.5% gefallen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 115 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 40 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Siegen-Obersetzen 2025
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 69 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 4 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 73 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von 5,5%.
Die Bodenrichtwerte für Siegen-Obersetzen wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 06.02.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Siegen werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 70 | -5.4 % | 40 | 115 |
| Landwirtschaft | 2,5 | 0.0 % | 2 | 2,8 |
| Forstwirtschaft | 0,8 | 14.3 % | 0,55 | 0,8 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Siegen-Obersetzen (2001-2025)
Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Siegen-Obersetzen beträgt aktuell 69 €/m² und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 4 €/m² bzw. 5,5 % gesunden. Diese Entwicklung zeigt eine deutliche Korrektur nach der kontinuierlichen Aufwärtsentwicklung der vergangenen Jahre.
Die langfristige Entwicklung zeigt einen bemerkenswerten Anstieg von 27 €/m² im Jahr 2000 auf den Höchststand von 77 €/m² im Jahr 2021, was einer Gesamtsteigerung von 185 % über zwei Jahrzehnte entspricht. Besonders auffällig ist die Phase von 2016 bis 2021, in der die Bodenrichtwerte von 57 €/m² auf 77 €/m² anstiegen. Den stärksten jährlichen Zuwachs verzeichnete dabei das Jahr 2017 mit einem Anstieg um 7 €/m² bzw. 12,3 %.
Nach dem Erreichen des Höchststandes folgte jedoch eine markante Trendwende: 2022 sanken die Werte um 7 €/m² auf 70 €/m², was einem Rückgang von 9,1 % entspricht. Diese Korrektur setzte sich 2025 fort, sodass der aktuelle Wert mit 69 €/m² wieder das Niveau von 2018 erreicht hat. Zwischenzeitlich gab es bereits in der Vergangenheit Korrekturen, insbesondere in den Jahren 2008 und 2009, als die Werte von 49 €/m² auf 44 €/m² zurückgingen.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 77 €/m² | 6.9 % |
| 2022 | 70 €/m² | -9.1 % |
| 2023 | 70 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 73 €/m² | 4.3 % |
| 2025 | 69 €/m² | -5.5 % |

Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Siegen
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Siegen.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Niedersetzen | 71 | -5.3 % | 1.6 |
| Dillnhütten | 92 | 0.0 % | 2.2 |
| Sohlbach | 72 | -4.0 % | 3.1 |
| Geisweid | 98 | -3.9 % | 3.5 |
| Weidenau | 127 | 0.8 % | 4.2 |
| Buchen | 72 | -8.9 % | 4.3 |
| Birlenbach | 81 | -2.4 % | 5.1 |
| Langenholdinghausen | 71 | -4.1 % | 5.2 |
| Bürbach | 79 | -9.2 % | 5.6 |
| Meiswinkel | 70 | -5.4 % | 6.3 |
Sind die Grundstückspreise in Siegen-Obersetzen mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Siegen-Obersetzen sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Siegen-Obersetzen gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2025 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2024.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Siegen-Obersetzen kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Siegen-Obersetzen gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Siegen-Obersetzen
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Siegen zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Siegen
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Siegen:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Siegen
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Website:
https://www.gars.nrw/siegenE-Mail:
gutachterausschuss@siegen.deTelefon:
0271/404-3232Fax:
0271/404-363232Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Siegen.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
