Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Siegen Obersetzen 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Siegen-Obersetzen? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Siegen-Obersetzen finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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27.04.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Siegen-Obersetzen liegt bei 75 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 7,1% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 130 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 40 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Aktuelle Bodenrichtwerte für Siegen-Obersetzen 2026

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 75 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 5 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 70 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 7,1%.

Die Bodenrichtwerte für Siegen-Obersetzen wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 31.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Siegen werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung757.1 %40130
Landwirtschaft2,50.0 %2,12,8
Forstwirtschaft0,80.0 %0,550,8

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Siegen-Obersetzen (2001-2026)

Der Bodenrichtwert in Siegen-Obersetzen liegt im Jahr 2026 bei 75 €/m² und verzeichnet damit einen Anstieg um 5 €/m² oder 7,1 % gegenüber dem Vorjahr. Diese Entwicklung setzt den Aufwärtstrend fort, der nach einer kurzen Phase der Stagnation im Jahr 2024 wieder eingesetzt hat.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2026 zeigt sich eine deutliche Wertsteigerung von 26 €/m² auf 75 €/m², was einem Zuwachs von nahezu 190 % entspricht. Besonders markant fällt die Entwicklung zwischen 2016 und 2021 aus, in der der Bodenrichtwert von 54 €/m² auf 74 €/m² anstieg. Den stärksten Einzelzuwachs verzeichnete das Jahr 2017 mit 13,0 %, während 2003 mit 25,0 % ebenfalls eine außergewöhnlich hohe Steigerungsrate aufwies.

Auffällig in den letzten Jahren ist der deutliche Rückgang im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert um 7 €/m² oder 9,5 % auf 67 €/m² fiel. Nach einer zweijährigen Stagnationsphase 2022 bis 2024 auf diesem Niveau setzte ab 2025 eine erneute positive Dynamik ein. Der aktuelle Wert von 75 €/m² markiert den höchsten Bodenrichtwert im gesamten Beobachtungszeitraum und übertrifft damit auch das bisherige Maximum aus dem Jahr 2021.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202174 €/m²7.2 %
202267 €/m²-9.5 %
202467 €/m²0.0 %
202570 €/m²4.5 %
202675 €/m²7.1 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Siegen

Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Siegen.
Stadtteil⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Niedersetzen778.5 %1.6
Dillnhütten10312.0 %2.2
Sohlbach776.9 %3.1
Geisweid10810.2 %3.5
Weidenau1399.4 %4.2
Buchen776.9 %4.3
Birlenbach877.4 %5.1
Langenholdinghausen767.0 %5.2
Bürbach846.3 %5.6
Meiswinkel757.1 %6.3

Sind die Grundstückspreise in Siegen-Obersetzen mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Siegen-Obersetzen sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Siegen-Obersetzen gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Siegen-Obersetzen kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Siegen-Obersetzen gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Siegen-Obersetzen

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Siegen zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Siegen

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Siegen:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Siegen

Lindenplatz 7

57078 Siegen

Website:

https://www.gars.nrw/siegen

E-Mail:

gutachterausschuss@siegen.de

Telefon:

0271/404-3232

Fax:

0271/404-363232

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Siegen.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Siegen Obersetzen

Die Bodenrichtwerte für Siegen erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS NRW nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Siegen anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Siegen werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Siegen festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Siegens. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 31.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Siegen sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Siegen hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Siegen werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Siegen wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Siegen wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Siegen befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen