Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Neufra 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Neufra liegt bei 27 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 3,8% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 89 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 8 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
KI-Zusammenfassung anfordern
Lassen Sie diese Seite von ChatGPT zusammenfassen und erhalten Sie eine übersichtliche Analyse der Bodenrichtwerte für Neufra.
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Neufra entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 27 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 1 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 26 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 3,8%.
Die Bodenrichtwerte für Neufra wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Neufra werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 27 | 3.8 % | 8 | 89 |
| Gewerbe | 20 | 0.0 % | 15 | 35 |
| Landwirtschaft | 4,17 | 0.0 % | 0,85 | 12 |
| Forstwirtschaft | 0,5 | 0.0 % | 0,5 | 0,5 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Neufra (2001-2026)
Der Bodenrichtwert in Neufra liegt 2025 bei 27 €/m² und verzeichnet damit eine Steigerung um 1 €/m² oder 3,8% gegenüber dem Vorjahr. Diese Entwicklung setzt den moderaten Aufwärtstrend der vergangenen Jahre fort, nachdem die Werte in den Jahren 2022 und 2023 noch stagnierten.
Besonders markant zeigt sich die Entwicklung in den Jahren 2016 bis 2021, als die Bodenrichtwerte von 20 €/m² kontinuierlich auf 27 €/m² anstiegen. Den stärksten Zuwachs verzeichnete dabei das Jahr 2021 mit einer Steigerung um 8,0%, gefolgt von deutlichen Anstiegen in den Jahren 2016 bis 2018 mit jeweils zwei Euro pro Quadratmeter Wertzuwachs. Diese Phase wurde jedoch 2022 durch einen Rückgang um 7,4% auf 25 €/m² unterbrochen, bevor sich die Werte wieder stabilisierten.
Über den Gesamtzeitraum seit 2000 zeigt sich eine Verdreifachung der Bodenrichtwerte von ursprünglich 9 €/m² auf aktuell 27 €/m². Auffällig ist dabei die frühe Wachstumsphase zwischen 2002 und 2007, in der die Werte von 10 €/m² auf 17 €/m² kletterten, wobei 2003 mit einem Sprung um 30,0% den stärksten relativen Anstieg der gesamten Zeitreihe markierte. Nach einer Korrekturphase 2008 und 2009, in der die Werte temporär auf 15 €/m² zurückfielen, etablierte sich ab 2010 ein längerfristiger Aufwärtstrend mit nur wenigen Stagnationsphasen.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 27 €/m² | 8.0 % |
| 2022 | 25 €/m² | -7.4 % |
| 2023 | 25 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 26 €/m² | 4.0 % |
| 2025 | 27 €/m² | 3.8 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Bitz | 25 | 0.0 % | 5.1 |
| Winterlingen | 27 | 0.0 % | 6.1 |
| Gammertingen | 32 | 18.5 % | 7.5 |
| Veringenstadt | 26 | 0.0 % | 8.1 |
| Burladingen | 112 | 8.7 % | 8.6 |
| Hettingen | 16 | 0.0 % | 9.0 |
| Straßberg | 30 | 20.0 % | 9.2 |
| Trochtelfingen | 77 | 0.0 % | 10.4 |
| Jungingen | 138 | 13.1 % | 13.0 |
| Stetten am kalten Markt | 32 | 18.5 % | 14.1 |
| Sonnenbühl | 139 | 0.0 % | 15.8 |
| Bingen | 26 | 0.0 % | 15.9 |
| Langenenslingen | 30 | 0.0 % | 16.3 |
| Sigmaringen | 39 | 2.6 % | 16.7 |
| Pfronstetten | 58 | 34.9 % | 16.8 |
Sind die Grundstückspreise in Neufra mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Neufra sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Neufra gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Neufra kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Neufra gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Neufra?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Neufra zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Neufra
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Neufra:
Adresse:
Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Sigmaringen
Fürst-Wilhelm-Straße 5
72488 Sigmaringen
Website:
www.sigmaringen.deE-Mail:
gutachterausschuss@sigmaringen.deTelefon:
07571 106-497Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Sigmaringen.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
Die Bodenrichtwerte für Neufra erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS BW nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sigmaringen anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Neufra werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sigmaringen festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Neufras. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 25.06.2025 für den Stichtag 01.01.2025 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Neufra sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sigmaringen hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2026 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2026 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Neufra werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Neufra wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Neufra wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Neufra befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
