Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Rechtsupweg 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Rechtsupweg liegt bei 34 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 60 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 25 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Rechtsupweg entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 34 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 34 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Rechtsupweg wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 01.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Rechtsupweg werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 34 | 0.0 % | 25 | 60 |
| Gewerbe | 10 | 0.0 % | 10 | 10 |
| Landwirtschaft | 3 | 7.9 % | 2 | 3,2 |
| Forstwirtschaft | 0,7 | 16.7 % | 0,7 | 0,7 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Rechtsupweg (2001-2026)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Rechtsupweg liegt bei 34 €/m² und ist damit gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Nach einem moderaten Anstieg von 6,2 Prozent im Jahr 2024 hat sich der Wert nun stabilisiert.
Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt eine bemerkenswerte Volatilität. Nach einem kontinuierlichen Aufwärtstrend von 2013 bis 2021, in dem der Bodenrichtwert von 22 €/m² auf den Höchststand von 36 €/m² kletterte, folgte 2022 ein deutlicher Rückgang um 11,1 Prozent auf 32 €/m². Besonders auffällig war das Jahr 2021 mit einem kräftigen Zuwachs von 9,1 Prozent, der den bisherigen Spitzenwert markierte.
Über den gesamten Betrachtungszeitraum seit 2000 hat sich der Bodenrichtwert von ursprünglich 12 €/m² auf aktuell 34 €/m² entwickelt, was einer Steigerung um 183 Prozent entspricht. Besonders dynamisch verlief die Frühphase mit einem Sprung um 30,8 Prozent im Jahr 2003. Nach einer Phase der Stagnation und leichten Rückgänge zwischen 2008 und 2013 setzte ab 2014 wieder eine stetigere Aufwärtsbewegung ein, die bis zum temporären Rücksetzer 2022 anhielt.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 36 €/m² | 9.1 % |
| 2022 | 32 €/m² | -11.1 % |
| 2023 | 32 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 34 €/m² | 6.3 % |
| 2025 | 34 €/m² | 0.0 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Niedersachsen.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Leezdorf | 31 | 0.0 % | 2.4 |
| Marienhafe | 45 | 9.8 % | 4.2 |
| Upgant-Schott | 31 | 0.0 % | 5.3 |
| Osteel | 31 | 3.3 % | 6.1 |
| Großheide | 28 | 3.7 % | 6.2 |
| Südbrookmerland | 35 | 6.1 % | 6.5 |
| Berumbur | 33 | 6.5 % | 6.8 |
| Hage | 39 | 5.4 % | 8.8 |
| Wirdum | 26 | 4.0 % | 9.6 |
| Westerholt | 32 | 23.1 % | 10.3 |
| Norden | 53 | 8.2 % | 11.4 |
| Neuschoo | 30 | 20.0 % | 12.6 |
| Aurich | 46 | 2.2 % | 14.6 |
| Hinte | 35 | 0.0 % | 14.6 |
| Dornum | 28 | 0.0 % | 15.1 |
Sind die Grundstückspreise in Rechtsupweg mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Rechtsupweg sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Rechtsupweg gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Rechtsupweg kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Rechtsupweg gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Rechtsupweg?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Rechtsupweg zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Niedersachsen können Sie über BORIS Niedersachsen, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Niedersachsen.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Rechtsupweg
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Rechtsupweg:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Aurich
Oldersumer Str. 48
26603 Aurich
Website:
https://www.lgln.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_amp_organisation/organisation_amp_kontakt/rd_aurich/geschaftsstellen_gutachterausschuss_und_umlegungsausschusse/geschaftsstelle-des-gutachterausschusses-103403.htmlE-Mail:
gag-aur@lgln.niedersachsen.deTelefon:
04941 176-0Fax:
04941 176-596Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Aurich.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
Die Bodenrichtwerte für Rechtsupweg erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Niedersachsen nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Aurich anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Rechtsupweg werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Aurich festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Rechtsupwegs. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 01.03.2025 für den Stichtag 01.01.2025 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Rechtsupweg sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Aurich hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2026 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2026 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Rechtsupweg werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Rechtsupweg wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Rechtsupweg wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Rechtsupweg befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de
