Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Bad Liebenwerda 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Bad Liebenwerda liegt bei 5 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 96 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 3 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Bad Liebenwerda entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 5 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 5 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Bad Liebenwerda wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 09.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Bad Liebenwerda werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 5 | 0.0 % | 3 | 96 |
| Gewerbe | 10 | 11.1 % | 9 | 10 |
| Landwirtschaft | 0,61 | 3.4 % | 0,45 | 0,95 |
| Forstwirtschaft | 0,22 | -4.3 % | 0,15 | 0,22 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Bad Liebenwerda (2001-2026)
Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Bad Liebenwerda liegt im Jahr 2026 bei 5 €/m² und zeigt damit gegenüber dem Vorjahr eine unveränderte Entwicklung. Im Jahr 2025 war bereits ein Anstieg um 1 €/m² zu verzeichnen, was einer Steigerung von 25,0 % gegenüber 2024 entsprach.
Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2026 hat sich der Bodenrichtwert von ursprünglich 1 €/m² auf 5 €/m² verfünffacht. Besonders auffällig sind die langen Stagnationsphasen: zwischen 2007 und 2016 verharrte der Wert durchgehend bei 3 €/m², ebenso blieb er von 2017 bis 2020 konstant bei 4 €/m². Die Wertsteigerungen erfolgten ausschließlich punktuell in den Jahren 2002, 2006, 2017, 2021 und 2025, wobei jeweils Sprünge von 1 €/m² zu verzeichnen waren.
Eine Besonderheit stellt das Jahr 2022 dar, in dem der Bodenrichtwert als einziges Mal im gesamten Zeitraum einen Rückgang verzeichnete und von 5 €/m² auf 4 €/m² fiel, was einem Minus von 20,0 % entspricht. Nach zwei Jahren Stagnation erfolgte 2025 wieder eine Erholung auf das Niveau von 5 €/m², das seither stabil geblieben ist.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 5 €/m² | 25.0 % |
| 2022 | 4 €/m² | -20.0 % |
| 2024 | 4 €/m² | 0.0 % |
| 2025 | 5 €/m² | 25.0 % |
| 2026 | 5 €/m² | 0.0 % |

Bodenrichtwerte nach Postleitzahl
| PLZ | ⌀ (€/m2) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|
| 04924 | 5 | 3 | 96 |
| 04931 | 4 | 3 | 14 |
Die Bodenrichtwerte in Bad Liebenwerda zeigen ein stabiles Preisniveau ohne nennenswerte Veränderungen zum Vorjahr. In beiden Postleitzahlgebieten blieben die durchschnittlichen Quadratmeterpreise konstant - im Gebiet 04924 bei 5 €/m² und im Gebiet 04931 bei 4 €/m². Diese Entwicklung spiegelt eine ruhige Marktlage ohne größere Preisdynamik wider.
Bemerkenswert sind jedoch die erheblichen Preisspannen innerhalb der einzelnen Gebiete. Während im Postleitzahlgebiet 04931 die Werte zwischen 3 €/m² und 14 €/m² schwanken, zeigt sich im Gebiet 04924 eine deutlich größere Bandbreite von 3 €/m² bis zu 92 €/m². Diese Spreizung deutet auf stark unterschiedliche Lagen und Nutzungsmöglichkeiten innerhalb der Stadtgebiete hin, wobei die Maximalwerte vermutlich zentrale oder besonders attraktive Standorte repräsentieren.
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Brandenburg.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Röderland | 6 | 0.0 % | 7.4 |
| Uebigau-Wahrenbrück | 4 | 0.0 % | 9.3 |
| Elsterwerda | 12 | 33.3 % | 10.0 |
| Mühlberg | 4 | 0.0 % | 10.8 |
| Schönborn (Niederlausitz) | 4 | 0.0 % | 12.3 |
| Hohenleipisch | 4 | 0.0 % | 12.6 |
| Rückersdorf (Niederlausitz) | 4 | 0.0 % | 15.3 |
| Falkenberg (Elster) | 6 | 0.0 % | 16.0 |
| Gröden | 10 | 0.0 % | 16.6 |
| Plessa | 4 | 0.0 % | 16.6 |
| Doberlug-Kirchhain | 5 | 0.0 % | 18.6 |
| Hirschfeld (Brandenburg) | 9 | 0.0 % | 19.8 |
| Herzberg (Elster) | 5 | 0.0 % | 23.9 |
Sind die Grundstückspreise in Bad Liebenwerda mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Bad Liebenwerda sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Bad Liebenwerda gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Bad Liebenwerda kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Bad Liebenwerda gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Bad Liebenwerda?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Bad Liebenwerda zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Brandenburg können Sie über BORIS Brandenburg, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Brandenburg.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bad Liebenwerda
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Bad Liebenwerda:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Website:
https://gutachterausschuss.brandenburg.de/gaa/de/kontakt/E-Mail:
gutachterausschuss@lkee.deTelefon:
03535 462 706Fax:
03535 462 730Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

Aktuelle Immobilienpreise in Bad Liebenwerda
Neben den Bodenrichtwerten sind auch die aktuellen Immobilienpreise für Käufer und Verkäufer von entscheidender Bedeutung. Während Bodenrichtwerte eine wichtige Orientierungshilfe darstellen, spiegeln die tatsächlichen Immobilienpreise die aktuellen Marktgegebenheiten für Häuser und Wohnungen wider.
Die Immobilienpreise in Bad Liebenwerda variieren je nach Lage, Ausstattung, Größe und Zustand der Immobilie erheblich. Sowohl beim Kauf als auch bei der Miete von Häusern und Wohnungen spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, die über den reinen Bodenrichtwert hinausgehen.
Hier finden Sie die aktuellen Immobilienpreise in Bad Liebenwerda für Kauf und Miete für Häuser und Wohnungen.
Die Bodenrichtwerte für Bad Liebenwerda erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Brandenburg nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Bad Liebenwerda werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Bad Liebenwerdas. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 09.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Bad Liebenwerda sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Bad Liebenwerda werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Bad Liebenwerda wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Bad Liebenwerda wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Bad Liebenwerda befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.