Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Brandenburg an der Havel Kernstadt 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Brandenburg an der Havel-Kernstadt liegt bei 186 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 3,9% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 1.000 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 55 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Brandenburg an der Havel-Kernstadt 2026
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 186 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 7 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 179 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 3,9%.
Die Bodenrichtwerte für Brandenburg an der Havel-Kernstadt wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 09.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Brandenburg an der Havel werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 186 | 3.9 % | 55 | 1.000 |
| Gewerbe | 33 | 0.0 % | 16 | 65 |
| Landwirtschaft | 1 | 7.5 % | 0,7 | 1,3 |
| Forstwirtschaft | 0,25 | 0.0 % | 0,24 | 0,25 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Brandenburg an der Havel-Kernstadt (2001-2026)
Der aktuelle Bodenrichtwert für die Kernstadt von Brandenburg an der Havel liegt im Jahr 2026 bei 186 €/m². Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg von 7 €/m² oder 3,9 %, womit sich der moderate Aufwärtstrend der vergangenen Jahre fortsetzt.
Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2026 zeigt sich eine deutliche Wertsteigerung von ursprünglich 68 €/m² auf aktuell 186 €/m², was einem Zuwachs von 173,5 % entspricht. Besonders dynamisch entwickelten sich die Bodenrichtwerte in der Phase von 2016 bis 2021, als der Wert von 140 €/m² auf 191 €/m² kletterte – ein Anstieg von 36,4 % innerhalb von nur fünf Jahren. Den höchsten Einzeljahresanstieg verzeichnete das Jahr 2003 mit einem Plus von 23,6 %.
Eine markante Unterbrechung dieser Entwicklung stellte das Jahr 2022 dar, in dem der Bodenrichtwert um 19 €/m² oder 9,9 % auf 172 €/m² zurückging – der stärkste Rückgang im gesamten Zeitraum. Nach einer Stagnation im Jahr 2024 auf diesem Niveau setzte ab 2025 eine erneute Erholung ein. Die Jahre 2008 und 2009 sowie die Phase von 2011 bis 2012 zeigten bereits früher Phasen der Stagnation oder leichten Rückgänge, die jedoch deutlich moderater ausfielen als die Korrektur von 2022.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 191 €/m² | 7.3 % |
| 2022 | 172 €/m² | -9.9 % |
| 2024 | 172 €/m² | 0.0 % |
| 2025 | 179 €/m² | 4.1 % |
| 2026 | 186 €/m² | 3.9 % |

Bodenrichtwerte nach Postleitzahl
| PLZ | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| 14776 | 204 | 4.6 % | 55 | 1.000 |
| 14772 | 160 | 0.0 % | 130 | 160 |
| 14770 | 159 | 4.6 % | 85 | 350 |
Die Bodenrichtwerte in der Kernstadt von Brandenburg an der Havel zeigen eine überwiegend positive Entwicklung. Im Postleitzahlengebiet 14776 wurde mit 204 €/m² der höchste durchschnittliche Bodenrichtwert erreicht, was einem Anstieg von 4,6 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Besonders bemerkenswert ist in diesem Gebiet die enorme Preisspanne zwischen 55 €/m² und 1.000 €/m², die auf sehr heterogene Lagen innerhalb des Postleitzahlbereichs hinweist. Das Gebiet 14770 weist mit 159 €/m² einen ähnlich hohen Durchschnittswert auf und verzeichnete ebenfalls einen Zuwachs von 4,6 %.
Im Postleitzahlengebiet 14772 blieben die Werte mit 160 €/m² stabil und unverändert zum Vorjahr. Auffällig ist hier die vergleichsweise geringe Bandbreite zwischen 130 €/m² und 160 €/m², was auf eine homogenere Struktur des Gebiets schließen lässt. Die maximale Preisspitze von 1.000 €/m² im Gebiet 14776 stellt einen deutlichen Ausreißer dar und liegt mehr als sechsmal höher als der maximale Wert in den beiden anderen Postleitzahlbereichen.
Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Brandenburg an der Havel
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Brandenburg an der Havel.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Görden | 104 | 3.0 % | 3.6 |
| Schmerzke | 60 | 0.0 % | 4.0 |
| Wust | 56 | 0.0 % | 4.0 |
| Göttin | 56 | 0.0 % | 6.0 |
| Klein Kreutz - Saaringen | 58 | 0.0 % | 6.3 |
| Gollwitz | 57 | 0.0 % | 6.5 |
| Plaue | 75 | 11.9 % | 10.1 |
| Kirchmöser | 81 | 5.2 % | 10.1 |
| Mahlenzien | 30 | 0.0 % | 12.6 |
Sind die Grundstückspreise in Brandenburg an der Havel-Kernstadt mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Brandenburg an der Havel-Kernstadt sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Brandenburg an der Havel-Kernstadt gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Brandenburg an der Havel-Kernstadt kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Brandenburg an der Havel-Kernstadt gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Brandenburg an der Havel-Kernstadt
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Brandenburg an der Havel zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Brandenburg können Sie über BORIS Brandenburg, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Brandenburg.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Brandenburg an der Havel
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Brandenburg an der Havel:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Brandenburg an der Havel
Klosterstraße 14
14770 Brandenburg an der Havel
Website:
https://www.stadt-brandenburg.de/struktur/geschaeftsstelle-des-gutachterausschussesE-Mail:
gutachterausschuss@stadt-brandenburg.deTelefon:
03381 5862 03Fax:
03381 5862 04Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Brandenburg an der Havel.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Brandenburg an der Havel Kernstadt
Die Bodenrichtwerte für Brandenburg an der Havel erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Brandenburg nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Brandenburg an der Havel anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Brandenburg an der Havel werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Brandenburg an der Havel festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Brandenburg an der Havels. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 09.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Brandenburg an der Havel sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Brandenburg an der Havel hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Brandenburg an der Havel werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Brandenburg an der Havel wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Brandenburg an der Havel wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Brandenburg an der Havel befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.