Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Potsdam Bornstedt 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Potsdam-Bornstedt liegt bei 570 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 2.2% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 900 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 120 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Potsdam-Bornstedt 2026
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 570 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 12 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 558 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 2,2%.
Die Bodenrichtwerte für Potsdam-Bornstedt wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 03.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Potsdam werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 570 | 2.2 % | 120 | 900 |
| Landwirtschaft | 1,15 | 1.8 % | 1,1 | 1,2 |
| Forstwirtschaft | 0,4 | -63.6 % | 0,4 | 0,4 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Potsdam-Bornstedt (2001-2026)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Potsdam-Bornstedt liegt bei 570 €/m² im Jahr 2025 und verzeichnet damit eine Steigerung von 12 €/m² oder 2,2% gegenüber dem Vorjahr.
Die Entwicklung der Bodenrichtwerte zeigt über den gesamten Betrachtungszeitraum einen deutlichen Aufwärtstrend von 212 €/m² im Jahr 2000 auf das aktuelle Niveau. Besonders auffällig ist der starke Preisanstieg zwischen 2016 und 2021, in dem die Werte von 438 €/m² kontinuierlich auf 595 €/m² kletterten. Den stärksten Einzelanstieg verzeichnete das Jahr 2017 mit einer Steigerung von 51 €/m² entsprechend 11,6%, gefolgt von 2003 mit einem Zuwachs von 24,0%.
Nach dem Höchststand von 595 €/m² im Jahr 2021 folgte eine zweijährige Korrekturphase mit dem markantesten Rückgang im Jahr 2022 um 57 €/m² oder 9,6% - dem stärksten absoluten und relativen Wertverlust im gesamten Zeitraum. Diese Abwärtsbewegung setzte sich 2023 mit einem weiteren leichten Rückgang um 0,4% fort, bevor 2024 mit einem Anstieg um 4,1% eine Trendwende eingeleitet wurde, die sich 2025 mit moderateren 2,2% fortsetzt.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 595 €/m² | 7.0 % |
| 2022 | 538 €/m² | -9.6 % |
| 2023 | 536 €/m² | -0.4 % |
| 2024 | 558 €/m² | 4.1 % |
| 2025 | 570 €/m² | 2.2 % |

Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Potsdam
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Potsdam.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Jägervorstadt | 869 | 0.0 % | 1.2 |
| Nauener Vorstadt | 778 | 4.4 % | 1.9 |
| Nedlitz | 177 | 2.3 % | 1.9 |
| Brandenburger Vorstadt | 887 | 0.0 % | 2.2 |
| Historische Innenstadt | 1.059 | 2.0 % | 2.5 |
| Bornim | 163 | 1.2 % | 2.9 |
| Berliner Vorstadt | 1.680 | 7.3 % | 2.9 |
| Neu Fahrland | 279 | 3.0 % | 3.3 |
| Eiche | 312 | 16.4 % | 3.3 |
| Zentrum Ost und Nuthepark | 850 | 0.0 % | 3.6 |
Sind die Grundstückspreise in Potsdam-Bornstedt mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Potsdam-Bornstedt sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Potsdam-Bornstedt gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Potsdam-Bornstedt kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Potsdam-Bornstedt gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Potsdam-Bornstedt
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Potsdam zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Brandenburg können Sie über BORIS Brandenburg, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Brandenburg.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Potsdam
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Potsdam:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Potsdam
Hegelallee 6-10 Haus 1
14467 Potsdam
Website:
https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000003703.phpE-Mail:
gutachterausschuss@rathaus.potsdam.deTelefon:
0331 289 3182Fax:
0331 289 84 3183Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Potsdam.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
