Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Potsdam Neu Fahrland 2025
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Potsdam-Neu Fahrland liegt bei 279 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 3.0% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 600 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 75 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Potsdam-Neu Fahrland 2025
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 279 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 8 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 271 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 3%.
Die Bodenrichtwerte für Potsdam-Neu Fahrland wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 03.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Potsdam werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) | 
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 279 | 3.0 % | 75 | 600 | 
| Landwirtschaft | 1,15 | 1.8 % | 1,1 | 1,2 | 
| Forstwirtschaft | 0,4 | -63.6 % | 0,4 | 0,4 | 
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Potsdam-Neu Fahrland (2001-2025)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Potsdam Neu Fahrland beträgt 279 €/m² im Jahr 2025. Gegenüber dem Vorjahr stieg der Wert um 8 €/m², was einer Zunahme von 3,0 % entspricht.
Die Entwicklung der Bodenrichtwerte zeigt über den gesamten Zeitraum von 2000 bis 2025 einen deutlichen Aufwärtstrend von 103 €/m² auf 279 €/m². Besonders markant war das Jahr 2003 mit einem Sprung um 23,9 % auf 135 €/m². Nach einer Phase kontinuierlicher Steigerungen bis 2007 folgte ein temporärer Rückgang während der Finanzkrise 2008 und 2009, wobei die Werte um insgesamt 9,6 % sanken.
In den letzten Jahren zeigt sich ein gemischtes Bild: Nach kräftigen Zuwächsen von 2016 bis 2021, mit Höhepunkten von 11,8 % im Jahr 2017 und 7,0 % im Jahr 2021, trat 2022 ein deutlicher Einbruch um 28 €/m² auf 261 €/m² ein - der stärkste absolute Rückgang seit Beginn der Datenerfassung. Das Jahr 2023 blieb nahezu unverändert bei 260 €/m², bevor sich 2024 und 2025 wieder eine Erholung mit moderaten Steigerungen von 4,2 % und 3,0 % einstellte.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung | 
|---|---|---|
| 2021 | 289 €/m² | 7.0 % | 
| 2022 | 261 €/m² | -9.7 % | 
| 2023 | 260 €/m² | -0.4 % | 
| 2024 | 271 €/m² | 4.2 % | 
| 2025 | 279 €/m² | 3.0 % | 

Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Potsdam
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Potsdam.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) | 
|---|---|---|---|
| Nedlitz | 177 | 2.3 % | 1.4 | 
| Bornstedt | 570 | 2.2 % | 3.3 | 
| Nauener Vorstadt | 778 | 4.4 % | 3.3 | 
| Sacrow | 126 | 0.0 % | 3.3 | 
| Bornim | 163 | 1.2 % | 3.4 | 
| Fahrland | 96 | 1.1 % | 3.6 | 
| Jägervorstadt | 869 | 0.0 % | 4.3 | 
| Berliner Vorstadt | 1.680 | 7.3 % | 4.7 | 
| Brandenburger Vorstadt | 887 | 0.0 % | 5.4 | 
| Historische Innenstadt | 1.059 | 2.0 % | 5.4 | 
Sind die Grundstückspreise in Potsdam-Neu Fahrland mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Potsdam-Neu Fahrland sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Potsdam-Neu Fahrland gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2025 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2024.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Potsdam-Neu Fahrland kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Potsdam-Neu Fahrland gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Potsdam-Neu Fahrland
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Potsdam zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Brandenburg können Sie über BORIS Brandenburg, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Brandenburg.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Potsdam
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Potsdam:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Potsdam
Hegelallee 6-10 Haus 1
14467 Potsdam
Website:
https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000003703.phpE-Mail:
gutachterausschuss@rathaus.potsdam.deTelefon:
0331 289 3182Fax:
0331 289 84 3183Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Potsdam.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
