Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Potsdam Fahrland 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Potsdam-Fahrland? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Potsdam-Fahrland finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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14 min.
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07.04.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Potsdam-Fahrland liegt bei 133 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 38,5% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 900 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 65 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Aktuelle Bodenrichtwerte für Potsdam-Fahrland 2026

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 133 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 37 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 96 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 38,5%.

Die Bodenrichtwerte für Potsdam-Fahrland wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 09.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Potsdam werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung13338.5 %65900
Gewerbe1000.0 %100100
Landwirtschaft1,3517.4 %1,32,1
Forstwirtschaft0,40.0 %0,350,4

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Potsdam-Fahrland (2001-2026)

Der Bodenrichtwert in Potsdam-Fahrland liegt im Jahr 2026 bei 133 €/m² und verzeichnet damit einen außergewöhnlich starken Anstieg von 38,5 % gegenüber dem Vorjahr. Diese Entwicklung stellt die mit Abstand höchste prozentuale Steigerung im gesamten Betrachtungszeitraum dar und hebt sich deutlich von allen bisherigen Veränderungen ab.

Über den Gesamtzeitraum seit dem Jahr 2000 zeigt sich eine kontinuierliche Aufwärtsentwicklung von ursprünglich 36 €/m² auf aktuell 133 €/m², was nahezu einer Vervierfachung entspricht. Besonders dynamisch verlief die Preisentwicklung zwischen 2015 und 2021, als der Bodenrichtwert von 69 €/m² auf 102 €/m² anstieg. Auffällig ist der Rückgang um 9,8 % im Jahr 2022 auf 92 €/m², der die bis dahin stetige Wachstumsphase unterbrach.

In den Jahren 2003 und 2017 wurden mit 26,3 % beziehungsweise 12,0 % ebenfalls bemerkenswerte Zuwächse verzeichnet. Nach der Korrektur 2022 stabilisierte sich das Preisniveau zunächst bei 92 €/m² bis 2024, bevor der Wert 2025 moderat um 4,3 % auf 96 €/m² anstieg. Der aktuelle Sprung auf 133 €/m² markiert einen neuen Höchststand in der Entwicklung des Stadtteils Fahrland.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021102 €/m²7.4 %
202292 €/m²-9.8 %
202492 €/m²0.0 %
202596 €/m²4.3 %
2026133 €/m²38.5 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Potsdam

Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Potsdam.
Stadtteil⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Satzkorn78-1.3 %2.9
Marquardt97-4.0 %3.6
Neu Fahrland2790.0 %3.6
Nedlitz172-2.8 %4.8
Bornim1630.0 %5.0
Uetz-Paaren760.0 %5.6
Grube770.0 %6.1
Bornstedt6168.1 %6.5
Sacrow125-0.8 %6.5
Groß Glienicke203-5.1 %6.5

Sind die Grundstückspreise in Potsdam-Fahrland mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Potsdam-Fahrland sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Potsdam-Fahrland gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Potsdam-Fahrland kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Potsdam-Fahrland gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Potsdam-Fahrland

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Potsdam zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Brandenburg können Sie über BORIS Brandenburg, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Brandenburg.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Potsdam

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Potsdam:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Potsdam

Hegelallee 6-10 Haus 1

14467 Potsdam

Website:

https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000003703.php

E-Mail:

gutachterausschuss@rathaus.potsdam.de

Telefon:

0331 289 3182

Fax:

0331 289 84 3183

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Potsdam.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Potsdam Fahrland

Die Bodenrichtwerte für Potsdam erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Brandenburg nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Potsdam anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Potsdam werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Potsdam festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Potsdams. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 09.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Potsdam sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Potsdam hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Potsdam werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Potsdam wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Potsdam wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Potsdam befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.